Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Verbraucherschutzseite darf auch schon einmal kräftigere Worte benutzen / Von „Adressbuchbetrügern“ und „Adressgräbern“veröffentlicht am 1. Mai 2011
LG Köln, Urteil vom 02.02.2011, Az. 28 O 703/07
§§ 823, 1004 BGB analogDas LG Köln hat entschieden, dass eine Verbraucherschutzscheite schon einmal kräftigere Worte benutzen darf. Die Parteien stritten um die Erwähnung der Kläger als „Adressbuchbetrüger“, als „Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks“, „Adressengräber“ und in einer Auflistung von Firmen oder Personen, die betrügerisch tätig sein sollten auf Internetseiten, für die der Beklagte nach deren Behauptung verantwortlich sein sollte. Im vorliegenden Fall lehnte die Kammer eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung ab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)