Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Verbraucherschutzzentrale Hamburg mahnt aktuell siebzehn Rechtsschutzversicherer abveröffentlicht am 29. Juni 2010
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenem Bekunden siebzehn Rechtsschutzversicherer abgemahnt, da diese eine intransparente und benachteiligende Klausel in Verträgen über Rechtsschutzversicherungen verwenden sollen. Konkret soll es sich um eine Formulierung nachfolgender Art handeln: „Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ Die hanseatische Verbraucherschutzzentrale beklagt, dass nach dieser Klausel ein Versicherter in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel seinen Versicherungsschutz verlierenkönne, wenn er eine außergerichtliche Klärung versuche. Auch Fehler des vertretenden Rechtsanwalts könnten, so die Verbraucherschützer, dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Die Klausel sei nicht klar genug gefasst, so dass der Versicherungskunde nicht wirklich erkennen können, was seine eigentlichen Verpflichtungen nach einem Schadensfall seien. Nach dem 12.07.2010 sollen bei Unterbleiben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Die Verbraucherzentrale wies darauf hin, dass der BGH in einer Terminsnachricht vom 22.05.2009 geäußert habe, dass vorstehende Klausel möglicherweise wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligung der Kunden unwirksam sei.