IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2011

    LG München I, Urteil vom 03.09.2011, Az. 17 HK O 1489/11
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass Werbemaßnahmen der VSR Verlag Service GmbH, welche u.a. in Bahnhöfen für angeblich „kostenlose und unverbindliche Zeitschriftenabonnements“ warb, rechtswidrig seien, da die betroffenen Verbraucher nicht das zugesagte kostenlose Abo für 2 Monate erhielten, sondern ein kostenpflichtiges Abo für 1 Jahr und 2 Monate. Laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg (hier) warben die Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens auch damit, dass der Vertragsabschluss Zusteller dabei unterstützen würde, eine Festanstellung zu erhalten, nachdem sie zuvor Hartz IV bezogen hatten. Zukünftige Verstöße gegen das gerichtliche Verbot können zu empfindlichen Ordnungsgeldern führen.  Gleichermaßen zur Unterlassung verpflichtet ist die Deutscher Video Ring Marketing und Einkaufs GmbH, welche gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg nach deren Darstellung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.

  • veröffentlicht am 21. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.04.2011, Az. 2-24 O 164/10
    § 307 Abs. 1 BGB
    ; §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UklaG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die in verschiedenen Rechtsschutzversicherungen sinngemäß enthaltene Klausel (§ 17 ARB) „Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ unwirksam, da intransparent ist. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale, die zahlreiche weitere Klagen gegen Rechtschutzversicherer anstrengte und in erster Instanz überwiegend obsiegte (Übersicht). Allerdings sind die meisten Urteile bislang nicht rechtskräftig, da die Rechtsschutzversicherer erwartungsgemäß Berufung eingelegt haben.

  • veröffentlicht am 15. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Verbraucherzentrale Hamburg weist auf einen eigenen Abmahnungserfolg gegen die Firma real hin. Sie habe die Metro-Tochter anlässlich der wiederholten und besonders hervorgehobenen Werbung für Kühl- und Gefriergeräte mit dem Zusatz „Ohne FCKW / FKW“ abgemahnt, da die Verwendung von FCKW als Kühlmittel in Haushaltsgeräten seit 1995 gesetzlich verboten sei. Der Zusatz ist somit eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. real suggeriere, so die hanseatischen Verbraucherschützer, dass das jeweile real-Produkt umweltfreundlicher sei als dasjenige der Konkurrenz (Presseerklärung).

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