IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-419/13
    Art. 4 Richtlinie 2001/29

    Der EuGH hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk, welches in seiner derzeitigen Verkörperung (Papierposter) zunächst der Erschöpfung unterfällt, nach der Übertragung auf einen anderen Träger (hier: chemischer Transfer auf eine Leinwand unter Zerstörung des Posters) eine neue Reproduktion darstellt und für das Inverkehrbringen somit erneut der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Die Erschöpfung gelte in einem solchen Fall nicht fort. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. 57 C 1312/14
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vermutung der Täterschaft hinsichtlich des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Fall bereits dann nicht greift, wenn weitere Personen (hier: Ehefrau und zwei volljährige Kinder) freien Zugriff auf den Anschluss hatten. Schon die abstrakte Zugriffsmöglichkeit von Familienmitgliedern lasse die Vermutung der Alleinnutzung entfallen. Auch lasse allein das mangelnde Einräumen der Rechtsverletzung durch Mitnutzer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Rückschluss auf eine Täterschaft des Beklagten als Anschlussinhaber zu. Eine Störerhaftung bestehe mangels Überwachungspflichten ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 24.01.2014, Az. 324 O 264/11
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiberin der Suchmaschine Google untersagt werden kann, bestimmte Bilder im Bereich der BRD auf allen Seiten, die zur Domain von google.de gehören, zu verbreiten. Hierbei ging es um Bilder, die den Kläger bei sexuellen Handlungen mit Prostituierten zeigten. Diese Bilder verletzten die Intimsphäre des Klägers in höchstem Maße, so dass ausnahmsweise allgemein die Bildverbreitung zu untersagen sei. Zur Pressemitteilung vom 24.01.2014:

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  • veröffentlicht am 26. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 190/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Prominenter (hier: Sportler) keine Verbreitung entfremdeter Porträts seiner selbst dulden muss. Vorliegend waren Fotos mittels veränderter Farbgebung zu „Pop Art“-Werken verwandelt und über das Internet verkauft worden. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig, da es sich um rein kommerzielle Interessen handele. Ein überwiegendes Gut der Kunst liege nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 20/2013:

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  • veröffentlicht am 5. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Köln, Urteil vom 05.11.2012, Az. 137 C 521/11
    § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Köln hat entschieden, dass der Streitwert für das Anbieten eines Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk mit bis zu 4.000,00 EUR zu beziffern ist, wenn er nur kurz angeboten wurde und nur wenige Personen von dem Angebot Gebrauch gemacht hätten. Letzteres dürfe dabei lediglich „nicht ausschließbar“ sein. Auch sah das Gericht bei dem streitgegenständlichen Film im Vergleich zu Blockbustern keinen Produktionsaufwand oder Vermarktungsmöglichkeiten, die daran herankommen würden. Bei erfolgreichen (Kino-)Filmen könne es hingegen schon zu weitaus höheren Streitwerten kommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. C?607/11
    Art. 3 Abs. 1 2001/29 EU-RL

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    Der EuGH hat entschieden, dass die zeitgleiche Übertragung von Fernsehprogrammen über das Internet („Live-Streaming“) von der Einwilligung der jeweiligen Fernsehsender abhängt. Dies gilt auch dann, wenn die Kunden des Live-Streamings für den konventionellen Empfang der Fernsehprogramme über eine Empfangslizenz verfügen. Nach Auffassung des Senats haben die Autoren des Fernsehprogramms das ausschließliche Recht, über die Art und Weise der Werksverbreitung zu entscheiden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2011, Az. 4 O 287/11 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Hinweis in einer E-Mail, der erkennen lässt, dass der Absender mit einer Weiterleitung und Veröffentlichung der E-Mail nicht einverstanden ist (sog. Disclaimer, hier), durchaus ernst zu nehmen ist. Der Grundsatz, dass der Absender damit zu rechnen habe, dass seine E-Mail – elektronisch mit wenigen Mausklicks – weitergeleitet werde, finde eine Ausnahme, wenn er ausdrücklich eine Weiterleitung an Dritte ohne seine vorherige Einwilligung untersage. Wem die Formulierung schwer fällt, bedient sich beim Kollegen Causse (hier). Die Entscheidung des LG Saarbrücken ist nicht zu verwechseln mit dem unsäglichen „Das LG Hamburg hat entschieden, dass„-Disclaimer (hier). Interessant zu Thema „Disclaimer“ auch BGH, Urteil vom 15.12.2005, Az. I ZR 24/03 (hier). Auf die Entscheidung hingewiesen hatte Frau RAin Kathrin Berger (hier). Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.02.2011, Az. 25 W 41/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 32 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bericht auf einem Internetportal einer Regionalzeitung, der mehr als 20 Jahre alte und zwischenzeitlich gelöschte Vorstrafen des Antragstellers erwähnt, zulässig sein kann. Zwar gelte grundsätzlich, dass nach Haftentlassung und besonders nach Löschung der Vorstrafen ein vorgehendes Interesse des Täters an Wiedereingliederung vorliege, was einer identifizierenden Berichterstattung entgegenstehe. Gebe es jedoch einen aktuellen Anlass (z.B. neue Straftaten, die im Zusammenhang mit den früher verübten Taten stehen), über die gelöschten Vorstrafen zu berichten, so könne dies – bei notwendiger Abwägung aller Interessen – im Lichte der Pressefreiheit zulässig sein. Letztlich hat das Gericht vorliegend die Entscheidung offen gelassen, da eine Zuständigkeit des Gerichts nicht gegeben war. Bei der gerügten Verletzung in einer regional sehr begrenzt verbreiteten Tageszeitung müsse der Gerichtsort nämlich einen deutlichen Bezug zu der Verletzung haben. Dazu reiche nicht aus, dass Artikel im Internetportal besagter Regionalzeitung theoretisch bundesweit abgerufen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. September 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2011, Az. 310 O 142/11
    § 97 Abs. 1 S.1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für den Vertrieb einer illegalen Bootleg-DVD, also einer DVD mit unerlaubten Mitschnitten von Konzerten, über Amazon haftet, wenn klar erkennbar ist, dass die DVD ohne erforderliche Nutzungslizenz hergestellt wurde. Entscheidend war in diesem Fall, dass nicht einzelne Passagen auf der DVD rechtswidrig waren, sondern die DVD bzw. deren Inhalt insgesamt. Insoweit sollen dann auch Unterschiede zu den sog. Buchhändler-Fällen (vgl. hier, hier und hier) bestehen, bei denen Buchhändler auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden, weil von ihnen vertriebene Bücher passagenweise rechtswidrige Texte enthielten oder aber in ihnen unerlaubt bestimmte Fotografien abgebildet waren.

  • veröffentlicht am 14. September 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 02.08.2011, Az. 7 U 134/10
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, § 823 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass bei der Verbreitung von Äußerungen über ein Internetforum, in denen personenbezogene Daten enthalten sind, ein Unterlassungsanspruch des Betroffenen gegen den Betreiber des Forums grundsätzlich bestehen kann. Vorliegend waren der frühere Familienname, eine frühere Adresse sowie das Geburtsdatum des Klägers veröffentlicht worden. Hinsichtlich dieser Daten bestehe nach Auffassung des Gerichts jedoch kein Unterlassungsanspruch. Die Angaben habe der Verfasser des streitigen Beitrags dem irischen Handelsregister, also allgemein zugänglichen Daten, entnommen. Darüber hinaus habe er ein Thema erörtert, welchem ein öffentliches Interesse zukomme, nämlich die Aufklärung von Verbrauchern über im Fernabsatz vertriebene Produkte. Die Verwendung der Daten sei damit gerechtfertigt gewesen. Hinsichtlich des aktuellen Namens des Klägers und seiner aktuellen Adresse, für die ein Unterlassungsanspruch wohl gegeben wäre, fehle es hingegen bereits am Vorliegen einer potentiellen Rechtsverletzung. Zum Volltext der Entscheidung:

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