Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- KG Berlin: Zur vereinbarten Beschaffenheit durch eine eBay-Auktionsbeschreibung / Ausschluss der Gewährleistung durch Privatverkäufer unwirksamveröffentlicht am 22. Juli 2011
KG Berlin, Urteil vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10 – rechtskräftig
§ 434 Abs 1 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass eine im Rahmen einer eBay-Auktion erklärte Beschaffenheitsangabe zur Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei einem Privatverkäufer führen kann. Das Angebot im Rahmen einer eBay-Auktion sei bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die in der Beschreibung enthaltenen Elemente seien Bestandteil des Kaufvertrages und hätten nicht nur werbenden Charakter, auch wenn sie in einem nach Abschluss der Auktion gefertigten Dokument nicht mehr aufgeführt seien. Vorliegend hatte der private Verkäufer eines Automobils dieses in der Artikelbeschreibung u.a. als „scheckheftgepflegt“ angepriesen. Da diese Anpreisung nicht den Tatsachen entsprach, sei der Käufer zum Rücktritt berechtigt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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