Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Neuruppin: Keine „spürbare Beeinträchtigung“ des Wettbewerbs durch fehlende Register-Angaben im Impressumveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Neuruppin, Beschluss vom 09.12.2014, Az. 5 O 199/14
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas LG Neuruppin hat entschieden, dass fehlende Angaben zum Vereinsregister und zur Registernummer eines Vereins im Impressum keine „spürbare Beeinträchtigung“ im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG darstellen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)