Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Keine Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtsveröffentlicht am 6. Mai 2014
BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az. VI ZR 246/12
§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass ein Geldentschädigungsanspruch aufgrund einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht vererbbar sei. Hiergegen spreche die Funktion des Anspruchs. Bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung stehe der Genugtuungsgedanke im Vordergrund. Der Gesichtspunkt der Genugtuung verliere aber regelmäßig an Bedeutung, wenn die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zwar noch zu Lebzeiten des Geschädigten erfolge, dieser aber versterbe, bevor sein Entschädigungsanspruch erfüllt werde. Zur Pressemitteilung Nr. 070/2014 vom 30.04.2014 des BGH: (mehr …)