Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Schadensersatzpflicht auch bei nur mittelbarer Verletzung eines Patentsveröffentlicht am 27. Juni 2013
BGH, Urteil vom 07.05.2013, Az. X ZR 69/11
§ 139 Abs. 2 PatG, § 10 Abs. 1 PatG; § 256 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass Ansprüche auf Feststellung der Schadensersatzpflicht und Rechnungslegung zu Gunsten eines Patentinhabers auch dann grundsätzlich zu bejahen sind, wenn lediglich eine mittelbare Patentverletzung (hier: Anbieten einer Software, die ohne Berechtigung ein patentgeschütztes Fräsverfahren ausführen kann) vorliegt. Erforderlich sei lediglich, dass eine Verletzungshandlung stattgefunden habe. Dafür reiche das bloße Anbieten eines verletzenden Verfahrens aus, eine Lieferung an Dritte müsse nicht erfolgt sein. Zum Volltext der Entscheidung: