Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zur Erledigungserklärung nach Abgabe einer Abschlusserklärung nach Vollwiderspruch durch den Antragsgegnerveröffentlicht am 20. Mai 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2015, Az. 7 U 82/14
§ 95 ZPODas OLG Hamburg hat auf eine Kostenfalle hingewiesen. Gibt der Antragsgegner nach Einlegung des Vollwiderspruchs gegen eine einstweilige Verfügung eine Abschlusserklärung ab, sollte der Antragsteller das Verfahren mit Wirkung nur für die Zukunft in der Hauptsache für erledigt erklären, um den Bestand der erwirkten einstweiligen Verfügung zu erhalten. Unterlässt der Antragsteller aber eine solche Erledigungserklärung und kommt es deshalb zu einem Termin im Widerspruchsverfahren, hat der Antragsteller die dadurch entstehenden Kosten nach § 95 ZPO zu tragen, wenn der Antragsgegner seinen Widerspruch auf einen Kostenwiderspruch beschränkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zu den Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Sprungrevision zum Bundesgerichtshof / Der masturbierende Mann als Hinweis auf die Folgen globaler Vernetzungveröffentlicht am 18. September 2012
BGH, Beschluss vom 16.08.2012, Az. I ZR 199/11
§ 566 Abs. 2 S. 3, Abs. 4 S. 1 ZPODer BGH hat in diesem Beschluss eine urheber- und äußerungsrechtlich motivierte Sprungrevision auf Grund formaler Mängel zurückgewiesen. Ein Lehrstück für diejenigen, die Gleiches im Sinne haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)