Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VGH Mannheim: Eintrag im Internet-Pranger für Hygieneverstöße hat zu unterbleiben, bis Vereinbarkeit eines solchen Prangers mit EU- und Verfassungsrecht im Hauptsacheverfahren geklärt istveröffentlicht am 7. Februar 2013
VGH Mannheim, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 9 S 2423/12
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGBDer VGH Mannheim hat entschieden, dass gegen die Veröffentlichung von Verstößen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittel-gesetzbuches (LFGB) im Internet („Internet-Pranger“) Bedenken bestehen, ob dies mit EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar ist. Ein in dem Internetpranger aufgeführter Gastwirt dürfe wegen der mit einer solchen Veröffentlichung einhergehenden Eingriffe in seine Grundrechte verlangen, dass die Veröffentlichung so lange unterbleibe, bis über deren Rechtmäßigkeit in einem Hauptsacheverfahren entschieden sei. Zur Pressemitteilung des VGH vom 31.01.2013: (mehr …)