Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Werbung eines Hotels mit eigenem Sternesystem ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. Januar 2012
LG Berlin, Beschluss vom 05.01.2012, Az. 52 O 4/12
§ 5 UWGDie Wettbewerbszentrale weist auf einen Beschluss des LG Berlin hin, nach welchem die Werbung einer international tätigen Hotelkette in Deutschland mit Sternen, die nicht nach der deutschen Hotelklassifizierung vergeben wurden, wettbewerbswidrig ist. Die eigene Klassifizierung der Hotelkette mit „5*“ führe potentielle Gäste in die Irre, da diese eine objektive Einordnung einer unabhängigen Stelle (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) erwarteten. Das Gericht erklärte, dass die eigenen Vergabekriterien der Hotelkette nicht der Gütesicherung der Deutschen Hotelklassifizierung entsprächen und der Verbraucher deshalb der Gefahr der Irreführung unterliege, weil er auf Grund der Sterne bestimmte Anforderungen stelle.