Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Karlsruhe: Öffentlicher Folgeauftrag in Bezug auf eine Software muss nicht nach Vergaberichtlinien ausgeschrieben werden, wenn Urheberrechte an der Software bei einem Unternehmen liegenveröffentlicht am 14. März 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2013, Az. 15 Verg 5/13
§ 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgVDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Erweiterung eines – ursprünglich nach Abschluss eines Vergabeverfahrens – beschafften softwarebasierten Einsatzleitsystems durch die öffentliche Hand um die softwareseitige Funktion „Notrufannahme- und Sprachdokumentation“ ohne erneutes Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV) vorgenommen werden kann, wenn an der zu erweiternden Software urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte bestehen, die von einem Wettbewerber nicht umgangen werden dürfen oder können. Zum Volltext der Entscheidung hier.