Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München I: CHECK24 darf nicht mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ werben, wenn Tests von Reiseportalen Mitbewerber als „Testsieger“ ausweisenveröffentlicht am 1. September 2014
LG München I, Beschluss vom 14.07.2014, Az. 33 O 12924/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG München I hat entschieden, dass die CHECK24 Vergleichsportal GmbH in Fernsehspots oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen bezogen auf das eigene Unternehmen sowie das eigene Angebot nicht mit der Aussage „Deutschlands bestes Reiseportal“ werben darf. (mehr …)