Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Irreführende Werbung über den Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungspflichten an verschiedene Verwertungsgesellschaftenveröffentlicht am 26. April 2013
LG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2013, Az. 315 O 540/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung, die besagt, dass ein Internetradio zu einem günstigen Tarif bei der Antragstellerin betrieben werden kann, ohne dass weitere Vergütungspflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften entstehen, irreführend ist. Werde ein Internetradio z.B. auch in Deutschland ausgestrahlt, würden selbstverständlich auch Abgaben an die Verwertungsgesellschaften anfallen, deren Künstler Teil der Ausstrahlung seien. Zum Volltext der Entscheidung: