Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei der dauerhaften unlizensierten Verwendung von Fotos im Internetveröffentlicht am 21. Juli 2015
BGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13
§ 199 Abs. 1 BGB; § 13 S. 1 UrhG, § 97 UrhG, § 102 S. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass für den Beginn der Verjährung bei einer dauerhaften Urheberrechtsverletzung im Internet (hier: mehrjährige Verwendung unlizensierter Fotografien) die Dauerhandlung in Einzelhandlungen aufzuteilen ist (einzelne Tage) und die Verjährung jeweils gesondert zu laufen beginnt. Bezüglich des durch die Urheberrechtsverletzung Erlangten (Verschaffung des Gebrauchs dieses Rechts auf Kosten des Urhebers ohne rechtlichen Grund) betrage die Verjährungsfrist nach Bereicherungsrecht 10 Jahre. Da das Erlangte nicht herausgegeben werden könne, sei statt dessen eine angemessene Lizenzgebühr zu entrichten. Zum Volltext der Entscheidung: