Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Der Übersetzer hat Anspruch auf seine Beteiligung an Verkaufserlösen eines Buchsveröffentlicht am 8. Oktober 2009
BGH, Urteil vom 07.10.2009, Az. I ZR 38/07
§ 32 Abs. 1 Satz 3 UrhGDer BGH hat entschieden, dass Übersetzer literarischer Werke im Rahmen ihres urheberrechtlichen Anspruchs auf angemessene Vergütung eine prozentuale Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher geltend machen können. Im vorliegenden Fall hatte die klagende Übersetzerin dem beklagten Verlag sämtliche Nutzungsrechte an ihrer Übersetzung inhaltlich umfassend und zeitlich unbeschränkt eingeräumt und eine Vergütung von 15,00 EUR je Seite des übersetzten Textes erhalten. Nachdem sich die übersetzten Bücher als Erfolg erwiesen, verlangte die Übersetzerin nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG eine Änderung des Übersetzervertrages. (mehr …)