Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Verschleierte Werbung durch Preisausschreiben im Rahmen eines redaktionellen Beitragsveröffentlicht am 24. August 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.06.2010, Az. 5 W 80/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 u. 3 UWG, Nr.11 des Anhangs zu § 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Auslobung eines Gewinnspiels in einer Zeitung in der Regel eine Werbung darstellt, die dementsprechend zu kennzeichnen ist. Fehle eine solche deutliche Kennzeichnung und stelle sich das Preisausschreiben als neutraler redaktioneller Beitrag dar, obwohl es der Verkaufsförderung eines Unternehmens dienen solle, liege eine wettbewerbswidrige Verschleierung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Landshut: Das Tabakwerbeverbot gilt auch für eine Unternehmenswebseite (ohne Verkauf) eines Tabakherstellersveröffentlicht am 6. August 2015
LG Landshut, Urteil vom 29.06.2015, Az. 72 O 3510/14
§ 21a Abs. 3 VTabakG, § 21a Abs. 4 VTabakG; § 4 Nr. 11 UWGDas LG Landshut hat entschieden, dass auf der Unternehmenswebseite eines Tabakherstellers keine Darstellung rauchender Menschen gezeigt werden darf. Dies falle – auch wenn auf der Seite kein Verkauf stattfinde – unter das Tabakwerbeverbot, da die Darstellung lässiger, rauchender Menschen indirekt der Verkaufsförderung der Unternehmensprodukte diene. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Fernsehwerbung darf aufs Internet verweisenveröffentlicht am 16. September 2009
BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06
§ 12 UWGDer BGH hat entschieden, dass Verkaufsförderungsmaßnahmen wie beispielsweise Geld-zurück-Garantien in der Fernsehwerbung auch verkürzt dargestellt werden können. Zwar müsse der Verbraucher grundsätzlich Gelegenheit haben, sich vor Treffen einer Kaufentscheidung über alle Bedingungen einer Aktion zu informieren. Es sei aber zulässig, in einer Fernsehwerbung, die gemäß der Natur der Sache nur über zeitlich begrenzte Möglichkeiten verfüge, die Werbebotschaft zu vermitteln, für weiterführende Informationen auf eine Internetseite zu verweisen. Voraussetzung dafür sei, dass dieser Hinweis für den Verbraucher gut erkennbar sei. Dafür sei eine Einblendung ausreichend, die Internetadresse auszusprechen, sei nicht erforderlich.