Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamm: Wenn der Onlinehändler Kauf auf Probe und Widerrufsrecht unzulässig vermengtveröffentlicht am 4. Juli 2010
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 208/09
§§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 312 c BGB
Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung durch die Voranstellung eines Kaufs auf Probe undeutlich werden kann, insbesondere, wenn beide Regelungen kommentarlos nebeneinander stehen. Für den Kunden werde so nicht deutlich genug, dass die in den beiden Regelungen genannten Lösungsfristen von jeweils 14 Tagen hintereinander geschaltet seien. Zum Volltext der Entscheidung:
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