IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. März 2010

    Wie Microsoft berichtet, musste ein Software-Händler aus Norddeutschland, der mehrere Tausend selbstgebrannte Datenträger zusammen mit gebrauchten Microsoft-Echtheitszertifikaten (sogenannte „Certificate of Authenticity Label“, kurz COAs) verkauft hatte, sich bei Microsoft mit einer vereinbarten Schadensersatzzahlung von 500.000 EUR „freikaufen“, nachdem das LG Frankfurt a.M. die Pfändung eines Großteils des Vermögens des Händlers angeordnet hatte, um die Schadenersatzansprüche zu sichern. Microsoft war nach eigenem Bekunden über den Produktidentifikationsservice, der Software des Herstellers von verschiedenen Einsendern kostenfrei auf Echtheit prüft, auf den Händler aufmerksam geworden. Mit einem besonders leistungsfähigen Brenner habe der Händler die Fälschungen selbst hergestellt und diesen dann „gebrauchte“ Echtheitszertifikate die COAs als vermeintliche Lizenzen beigefügt. Die COAs habe er von diversen anderen Händlern gekauft (Pressemitteilung).

  • veröffentlicht am 8. Februar 2010

    KG Berlin, Urteil vom 07.01.2010, Az. 23 W 1/10
    § 111 b StPO; § 263 StGB, §§ 830, 840 BGB

    Der Antragsgegner hatte sich in diesem Fall über das Internet durch betrügerisches Verhalten Waren mit einem mutmaßlichen Wert von 45.000 EUR verschafft (Eingehungsbetrug). Das Landgericht hatte gemäß § 111 b StPO die so genannte Rückgewinnungshilfe angeordnet. Die Antragsteller hatten darüber hinaus den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen der Antragsgegner angeordnet. Auf die Beschwerde des Antragsgegners gab das Kammergericht dem Arrestantrag statt und erklärte, dass das Sicherungsbedürfnis der Arrestgläubiger durch die Rückgewinnungshilfe nicht entfallen sei. (mehr …)

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