Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamm: Wettbewerbsverstoß, wenn Hinweis „Lieferung frei Haus“ nicht zugleich darüber belehrt, dass dies erst ab einem bestimmten Mindestbestellwert giltveröffentlicht am 24. August 2010
OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az. 4 U 32/10
§§ 3 Abs. 1; 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung „Lieferung frei Haus“ irreführend ist, wenn der betreffende Onlinehändler tatsächlich die freie Lieferung erst ab einem bestimmten Mindestbestellwert gewährt. Richtigerweise hätte der Onlinehändler mindestens per sog. Sternchen-Hinweis auf die Bedingungen des freien Warenversands hinweisen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)