Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Überhöhte Abschläge eines Stromversorgers entgegen der eigenen AGB sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 3. Dezember 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 231/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Forderung überhöhter Abschläge eines Stromversorgers sowie die Verrechnung von Kundenguthaben mit Abschlagszahlungen statt Auszahlung – entgegen der Regelungen der eigenen AGB – die Kunden irreführe und übervorteile und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstelle. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München I: Anteilige Verrechnung von Gutscheinen bei Amazon ohne Hinweis unzulässigveröffentlicht am 20. August 2014
LG München I, Urteil vom 14.08.2014, Az. 17 HK O 3598/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG München hat gemäß einem Bericht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (hier) entschieden, dass die beim Internetgroßhändler Amazon vorgenommene anteilige Verrechnung von Gutscheinen auf Sammelbestellungen ohne vorherigen Hinweis unzulässig ist. Dadurch würden Kunden, die einen Artikel aus einer Sammelbestellung wegen Ausübung ihres Widerrufsrechts zurücksandten, bei der Kaufpreiserstattung benachteiligt, weil nicht der gesamte Warenwert erstattet, sondern der Wert eines vorher eingelösten Gutscheins anteilig abgezogen wurde. Darüber seien die Käufer vorher jedoch nicht aufgeklärt worden. Eine solche Aufklärung müsse gemäß dem Urteil des LG München nunmehr unmissverständlich erfolgen.
- LG Düsseldorf: Erhöhte Abschläge und Guthabenverrechnungen eines Stromanbieters sind gegenüber Konkurrenten wettbewerbsrechtlich unzulässigveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2013, Az. 14c O 122/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass Stromabrechnungen, die Abschläge enthalten, welche sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren sowie Guthaben, die verrechnet statt ausgezahlt werden, wettbewerbsrechtlich unzulässig sind. Es handele sich um eine irreführende geschäftliche Handlung, da sich diese Praxis auf unwirksame Vertragsbedingungen stütze. Diese Entscheidung kommt im Ergebnis auch den Verbrauchern zu Gute, die keine erhöhten Abschläge mehr zahlen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Bei dem Verkauf von preisgebundenen Büchern dürfen keine Gutscheine zur Anrechnung gewährt werdenveröffentlicht am 8. November 2012
LG Berlin, Urteil vom 18.09.2012, Az. 102 O 36/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 BuchPrG, § 9 Abs. 1 BuchPrGDas LG Berlin hat entschieden, dass beim Verkauf von preisgebundenen Büchern an Letztabnehmer kein Nachlass auf den Kaufpreis in der Gestalt gewährt werden darf, dass Gutscheine Dritter auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die Beklagte hatte u.a. argumentiert, das Buchpreisbindungsgesetz gebe nicht vor, wie der Buchpreis zu zahlen sei, so dass auch eine Verbindung etwa von Barzahlung und Gutschein rechtskonform sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Apothekenwerbung mit Erstattung der Praxisgebühr ist nicht unlauterveröffentlicht am 15. November 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2011, Az. I-20 U 36/11
§ 28 Abs. 4 SGB V; § 4 Nr. 11 UWGDie Wettbewerbszentrale berichtet über ein Urteil des OLG Düsseldorf, nach welchem Werbeaktionen von Apotheken, die Kunden eine „Erstattung der Praxisgebühr“ versprechen, zulässig sind. Dabei könnten Kunden die Praxisgebühr von 10,00 EUR im Quartal mit ihrem aktuellen Einkauf verrechnen oder einen Gutschein erhalten. Begründet habe dies der Senat damit, dass die Norm, die die Praxisgebühr regele, keine Marktverhaltensregel im Sinne des UWG sei, da sie lediglich der finanziellen Absicherung der Gesundheitsvorsorge diene.