IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 3 U 225/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, §§ 1 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, die nicht neben dem Preis, sondern am unteren Ende der betreffenden Webseite erfolgt, wettbewerbswidrig ist, wenn die Versandkosten den angebotenen Produkten nicht eindeutig zugeordnet werden können. Ein unmittelbarer räumlicher Bezug zwischen Preisangabe und Versandkosten sei zwar nicht zwingend erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04; Link). Im Mindestmaß müssten die Versandkosten, die nicht unmittelbar neben dem Preis stünden, den Produkten aber eindeutig zuzuordnen sei. Insoweit sei maßgeblich auf den durchschnittlichen Nutzer des Internets abzustellen, dem schon geläufig sei, dass die Versandkosten als Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben würden.

  • veröffentlicht am 26. November 2008

    Frank Weyermann„Die kostenfreie Lieferung wird immer mehr zum schmerzvollen Muss für alle E-Commerce-Seiten. In einer Umfrage von ComScore erklärten Dreiviertel der Interviewten, dass sie lieber auf den Seiten einkaufen oder auch auf diese wechseln, die die Ware kostenlos verschicken. E-Commerce Gigant Amazon.com bietet für Einkäufe ab 25 Dollar aufwärts kostenlosen Versand an. Und für ein kleines jährliches Entgelt werden alle Waren kostenlos geliefert. Kleinere und mittlere Händler können sich das nicht leisten und hadern mit ihrem Schicksal. Jeder Internet-Händler betet, dass die Zeiten nicht noch schlechter werden, Verbraucher optimistisch in die Zukunft schauen und wenigstens etwas Geld für Weihnachtsgeschenke ausgeben.“ berichtet onlinemarktplatz.de (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Kostenfreier Versand).

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