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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2015

    KG Berlin, Beschluss vom 02.10.2015, Az. 5 W 196/15
    Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EGBGB; § 1 aF PAngV; § 3 Abs 2. S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Onlinehändler, soweit er seine Ware auch in das Ausland versendet, die entsprechenden Versandkosten bereits im Voraus anzugeben hat. Dies gelte jedenfalls für den Versand in Länder der Europäischen Union, da diese regelmäßig ohne größeren Aufwand im Vorhinein berechnet werden können. Versandkosten in Nicht-EU-Länder müssten nur dann nicht angegeben werden, wenn diese nicht ohne unzumutbaren Aufwand zu berechnen seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 5. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 28.11.2013, Az. 31 O 130/13
    § 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung, die bei einem lediglich marginal vorhandenen Wettbewerbsverhältnis (hier: Online-Druckerei zu Fotofachgeschäft) ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein kann. Dies sei jedenfalls bei der vorliegenden Vorgehensweise zu bejahen, wo zunächst ein „Pilotverfahren“ geführt werde und bei dessen Erfolg in großer Anzahl Abmahnungen ausgesprochen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Oktober 2011

    OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, Az. 6 W 55/11
    § 308 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfut a.M. hat entschieden, dass die Angabe der Lieferfrist mit der Formulierung „in der Regel“ entgegen § 308 Nr. 1 BGB nicht hinreichend bestimmt ist. Eine salvatorische Klausel mit der Formulierung „Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksam oder undurchführbar Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbar Bestimmung verfolgten Regelungsziele am nächsten kommt. Gleiches gilt bei etwaigen Vertragslücken“ erachtete der Senat für wettbewerbswidrig. Dagegen sah das Oberlandesgericht in der Formulierung „bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“ einen Bagatellverstoß gemäß § 3 UWG, der wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden könne (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.01.2009, Az. 6 W 164/08 und andere, gleichlautende Rechtsprechung [hier]). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Mai 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10
    §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 PAngV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Nichtangabe von Versandkosten in einem Onlineshop einen Wettwerbsverstoß wegen Missachtung der Preisangabenverordnung darstellt. Dies gelte auch, wenn es sich um die Angabe von Versandkosten ins Ausland oder auf Inseln handele. Hier sei, wenn ein bestimmter Betrag nicht angegeben werden könne, wenigstens die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar darzustellen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB

    Das LG Bonn hat – wie bereits zuvor das LG Kiel – entschieden, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung mit „Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB gilt: … “ wettbewerbswidrig ist, ohne dass dies allerdings in der Beschlussverfügung näher begründet wurde. Auch wurden die Ausführungen zum Wertersatz beanstandet. Hier dürfte die Formulierung „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ gefehlt haben. Für insgesamt 11 Wettbewerbsverstöße wurde ein Streitwert von 30.000,00 EUR angenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. Februar 2011

    LG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB

    Das LG Bonn hat die Klausel  „Versandkosten für Inseln oder EU-Ausland bitte unter Angabe der Adresse erfragen“ für wettbewerbswidrig befunden. Damit reichert sich die heterogene Rechtsprechung zum Thema „Angabe von Auslandsversandkosten“ an (s. Übersicht). Das KG Berlin und das LG Lübeck sahen hierin bislang lediglich eine Bagatelle, das OLG Hamm, LG Augsburg, LG Fulda und nunmehr auch das LG Bonn sehen hierin einen offensichtlich erheblichen Wettbewerbsverstoß.

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 16/08
    § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 und Abs. 6 S. 1, 2 PAngVO; § 5 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 UWG 2004; § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2; § 5a Abs. 2, 3 Nr. 3 UWG 2008

    Der BGH hat erneut entschieden, dass ein Onlinehändler, dessen Angebote auf einer Preissuchmaschine wiedergegeben werden (hier: Froogle) dafür verantwortlich ist, dass auch angegeben wird, ob und ggf. welche Versandkosten anfallen. Zuvor hatte der BGH bereits mit Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08 (Preisangaben) und Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07 (Versandkostenhinweis) das Thema Fremd-Verantwortlichkeit für fehlerhafte oder fehlende Angaben auf Preissuchmaschienen erörtert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az. 4 U 32/10
    §§
    3 Abs. 1; 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung „Lieferung frei Haus“ irreführend ist, wenn der betreffende Onlinehändler tatsächlich die freie Lieferung erst ab einem bestimmten Mindestbestellwert gewährt. Richtigerweise hätte der Onlinehändler mindestens per sog. Sternchen-Hinweis auf die Bedingungen des freien Warenversands hinweisen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 20. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 20.05.2010, Az. I-4 U 225/09
    §§
    8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; 312 c Abs. 1 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoV; 1 Abs. 2 PAngV; 5 Abs. 1 Nr. 1 ff. TMG

    Das OLG Hamm hat, mit dem LG Köln, erneut entschieden,  dass bei fehlenden Informationspflichten des Onlinehändlers im eBay-WAP-Portal ein wettbewerbs- widriges Verhalten vorliegt und dass es dabei auf ein Verschulden des Händlers nicht ankommt. Zum Urteil im Volltext:

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  • veröffentlicht am 1. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 62/10
    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, 3, Abs. 6 PAngV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass es einen bloßen Bagatellverstoß darstellt, wenn trotz der Angabe „Versand nach: Europa“ nur Informationen über die Höhe der Versandkosten in Deutschland gegeben werden. Zwar bestätigte das Gericht, dass Käuferinteressen ernstlich betroffen weden, wenn im Einzelfall die Versandkosten nicht berechnet werden können. Im streitigen Fall war der Verstoß dennoch als Bagatelle zu behandeln, weil sich der Antragsgegner mit seinem deutschsprachigen Internetauftritt in erster Linie an Inländer wende. Über die Versandkosten im Inland werde ausreichend informiert. Fälle, in denen die Ware ins europäische Ausland (z.b. als Geschenk) versandt werden soll, oder Deutschsprachige aus dem Ausland bestellen, dürften seltene Ausnahmen darstellen. Außerdem werde der Auslandsversand vom Verbraucher in der Regel als besondere Zusatzleistung angesehen, für welche man sich gesondert beim Anbieter nach einer Möglichkeit im Einzelfall und den Kosten erkundigen müsse. Eine gesonderte Preisaufstellung im Voraus für jede Ware und jedes europäische Land (einschließlich etwaiger Zollabgaben außerhalb der Europäischen Gemeinschaft) sei zudem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand – auch hinsichtlich des Platzes auf den Internetseiten – verbunden.

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