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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Fulda, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 7 O 26/10
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngV

    Das LG Fulda hat entschieden, dass die fehlende Angabe etwaig anfallender Auslandsversandkosten bzw. einer Berechnungsmethode für die entstehenden Kosten bei angebotenem Versand ins Ausland wettbewerbswidrig ist. Als eine Bagatelle wurde der Verstoß, wie z.B. in der Vergangenheit vom KG Berlin, LG Lübeck oder dem LG Augsburg, nicht angesehen. Damit schließt sich das LG Fulda im Ergebnis der Rechtsprechung des OLG Hamm an, welches ausführte, dass durch den Verstoß der Verbraucher irregeführt werde und die Möglichkeit eines richtigen Preisvergleiches hierdurch erheblich erschwert werde. Eine Übersicht über die Rechtsprechung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 17. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10
    §§ 133; 157; 305 c; 307 Abs. 1 S. 2; 357 Abs. 2 S. 2 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Abwälzung der Versandkosten mit der Klausel „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder …“ nur dann vom Onlinehändler praktiziert werden darf, wenn dies zusätzlich vereinbart worden ist, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei reicht es nicht aus, den entsprechenden Text der Widerrufsbelehrung in die AGB aufzunehmen. Vielmehr müsse im Mindestmaß ein Hinweis außerhalb der Widerrufsbelehrung erfolgen. Der Senat führte aus, dass unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls eine rechtswirksame Abwälzung der Kostentragungspflicht gemäß § 357 Abs. 2 S.2 BGB nicht erfolgt sei. Denn ein potenzieller Vertragspartner könne auch bei sorgfältiger Lektüre der Vertragsbestimmungen nicht im Sinne von §§ 133, 157 BGB mit der erforderlichen Gewissheit erkennen, dass überhaupt zwischen den Parteien eine von der gesetzlichen Rechtslage abweichende Vereinbarung getroffen werden solle. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Februar 2010

    Laut einer Studie von eResult aus dem Oktober 2009 zur Frage, wie Onlinehändler den häufigen Streit mit dem Verbraucher um die Rücksendekosten vermeiden können, kamen das Institut zu überraschenden Antworten, u.a.: „Wird in einem Online-Shop die Variante angeboten, dass nur bei Rücksendung Versandkosten in Rechnung gestellt werden, dann würden gut 40% ganz sicher auf Auswahlbestellungen verzichten und immerhin noch ca. 30% zumindest vielleicht. Also insgesamt wären mehr als 70% zumindest eventuell bereit, auf Auswahlbestellungen zu verzichten.“ Weitere Auszüge zur Studie finden Sie bei eResult (JavaScript-Link: Studie). Auf die Studie hingewiesen hatte der Shopbetreiber-blog.

  • veröffentlicht am 5. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 50/07
    §§ 3, 4, 5 UWG (2008); 1 Abs. 2

    Der BGH hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, wenn er erst beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs darüber informiert, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04). Bei dieser Auslegung des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV habe sich der Senat von der Erwägung leiten lassen, dass der Verbraucher die Angaben nach der Preisangabenverordnung nicht erst im Zuge der Bestellung, sondern bereits dann benötige, wenn er sich mit dem Angebot näher befasse. An dieser Rechtslage habe sich durch die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und ihre Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nichts geändert. Nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG müssten die für den Verbraucher wesentlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 3 U 225/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, §§ 1 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, die nicht neben dem Preis, sondern am unteren Ende der betreffenden Webseite erfolgt, wettbewerbswidrig ist, wenn die Versandkosten den angebotenen Produkten nicht eindeutig zugeordnet werden können. Ein unmittelbarer räumlicher Bezug zwischen Preisangabe und Versandkosten sei zwar nicht zwingend erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04; Link). Im Mindestmaß müssten die Versandkosten, die nicht unmittelbar neben dem Preis stünden, den Produkten aber eindeutig zuzuordnen sei. Insoweit sei maßgeblich auf den durchschnittlichen Nutzer des Internets abzustellen, dem schon geläufig sei, dass die Versandkosten als Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben würden.

  • veröffentlicht am 25. August 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009, Az. 4 U 73/09
    §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 1 Abs. 2 PAngV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, speziell beim Vertrieb von Möbeln, mittels einer Kubikmeterangabe wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall bot die Antragsgegnerin in ihrem Onlineshop Möbel mit der Kosteninformation „Kleinmöbel, Dekoartikel, Stühle 5,00 € 10,00 €; Möbel bis 0,5 m³ 15,00 € 20,00 €; Möbel über 0,5 m³ 20,00 € 30,00 €“ an. Erst im Laufe des Bestellvorganges, nachdem der Kunde Artikel in den Warenkorb eingelegt hat, wird eine konkrete Berechnung der Versandkosten vorgenommen und angezeigt. Dies sei jedoch nach Auffassung des Gerichts zu spät. Der Kunde müsse bereits vor Einleitung eines Bestellvorgangs die konkreten Kosten einschließlich der Versandkosten erkennen können, um adäquate Preisvergleiche vornehmen zu können. Die von der Antragsgegnerin gemachten Angaben seien nicht transparent genug. Bei einer Staffelung von Versandkosten nach bestimmten Kriterien wie z.B. Kubikmeter seien die Angaben so zu tätigen, dass der Kunde sich die Versandkosten leicht und eindeutig selbst errechnen kann.

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  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07
    §§ 3, 5 UWG

    Der BGH hat deutlich gemacht, dass auch auf Preissuchmaschinen (Preisvergleichslisten) wie froogle.de die Preisangabenverordnung einzuhalten und demnach die Versandkosten anzugeben sind. Geklagt hatte ProMarkt gegen MediaOnline. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte mediaonline seine Waren in die Preissuchmaschine „froogle.de“ eingestellt, ohne bei dem jeweiligen Preis die Versandkosten einzubeziehen. Erst nach Anklicken des Angebots öffnete sich eine eigene Seite des Anbieters, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein sprechender Link des Typs „Versandkosten“ o.ä. fehlte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Mai 2009

    Portale für Waren und Dienstleistungen gibt es nicht wenige. Hier ist eins, dass sich mit dem Slogan „Schreiben, Uploaden, Geld verdienen“ an den Start begibt. Die Idee ist einfach: Autoren vermarkten ihre literarischen Werke selbst, indem sie diese auf dieser Plattform im Beta-Modus zum Kauf oder wahlweise kostenlos anbieten. Das ganze funktioniert wie das YouTube der Schreiberlinge, mit Kommentar- und Bewertungsfunktion. So bietet u.a. der Autor „manpower“ in der Kategorie „Computer & Internet“ seine 135-seitige Diplomarbeit zum Online-Marketing als kostenpflichtiges .pdf-Dokument an. Der geneigte Leser mag 14,95 EUR berappen (JavaScript-Link: Xinxii). Jenseits des großen Teiches versucht auch der Betreiber von scribd.com Amazon mit einem Scribd-Store (beta) das Wasser abzugraben und wird, hat das Geschäftsmodell Erfolg, über kurz oder lang die hiesigen Gefilde aufsuchen (JavaScript-Link: Scribd). Was wir davon halten? Liebe Xinxiis und Scribdoten: Denkt bei allem Spaß an die Düsseldorfer Richter (Link: OLG Düsseldorf).

  • veröffentlicht am 18. Mai 2009

    OLG Hamburg, Beschluss vom 20.04.2007, Az. 3 U 301/06
    §§ 3, 5, 8 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das Kopplungsangebot eines DSL-Anbieters für ein „Start-Set“ aus einem DLS-Start-Paket und einem DSL-Anschluss und -Internetzugangsvertrag irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn es mit den Worten „Für 0 EUR alles drin“ angepriesen wird, am Ende des Bestellvorgangs jedoch Versand- und Bereitstellungskosten anfallen. Nach Auffassung des Gerichts darf der Verbraucher bei der getätigten Anpreisung damit rechnen, dass gerade solche Kosten nicht anfallen, da gerade auf den Start des DSL-Angebots Bezug genommen wird. Ein von der Beklagten verwendeter Sternchenhinweis war nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, um die Irreführung aufzuheben, da der getätigte Hinweis nicht explizit auf das „Start-Set“ Bezug nehme und nur allgemeine Aussagen tätige. Darüber hinaus sei es zweifelhaft, ob eine Irreführung aufgehoben wird, wenn eine werbliche Aussage durch einen Sternchenhinweis in ihr Gegenteil verkehrt werde. Zu diesem Punkt führten die Hamburger Richter jedoch nicht weiter aus. Abschließend wies das OLG Hamburg darauf hin, dass eine Werbung mit der Aussage „Nur heute“ dann irreführend ist, wenn die beworbene Vergünstigung an mehreren Tagen hintereinander angeboten werde.

  • veröffentlicht am 17. April 2009

    Nachdem die Handelsplattform eBay in der Vergangenheit bereits Versandkostenlimits in bestimmten Kategorien eingeführt hatte (wir berichteten hier), sind nunmehr die Versandkosten in vielen Bereichen komplett abgeschafft worden, worauf Axel Gronen hinweist (Gronen). Ab dem 15.06.2009 müssen sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer in verschiedenen Unterkategorien der Bereiche Kleidung & Accessoires, Audio & Hi-Fi, Foto and Camcorder, Computer, TV, Video & Elektronik, Handy & Organizer sowie PC- & Videospiele auf die Erhebung von Versandkosten verzichten. Damit sollen mehr Käufer auf den Internetmarktplatz gelockt werden. Auch wenn dies funktionieren sollte, bleibt die Frage, ob das Angebot bei eBay weiterhin so vielfältig bleibt. Mit der neuen restriktiven Regelung könnte eine Abwanderung vieler (gewerblicher) Händler einhergehen.

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