Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Wenn in der WAP-Darstellung Pflichtinformationen nicht angezeigt werden, ist dies ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 20. August 2010
OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2010, Az. I-4 U 225/09
§§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG; 312 c Abs. 1 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoV; 1 Abs. 2 PAngV; 5 Abs. 1 Nr. 1 ff. TMGDas OLG Hamm hat, mit dem LG Köln, erneut entschieden, dass bei fehlenden Informationspflichten des Onlinehändlers im eBay-WAP-Portal ein wettbewerbs- widriges Verhalten vorliegt und dass es dabei auf ein Verschulden des Händlers nicht ankommt. Zum Urteil im Volltext:
- BGH: Wird teures Paket ohne Wertdeklaration aufgegeben, haftet der einem Versender bei Verlust auf Grund seines Mitverschuldensveröffentlicht am 18. Februar 2010
BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az. I ZR 76/07
§ 254 BGBDer BGH hat entschieden, dass den Versender eines wertvollen Pakets bei Verlust desselben auf dem Transportweg in Form eines Mitverschuldens haftet, wenn er zuvor den Wert nicht angegeben hat. Sei dem Transporteur bekannt, welch hoher Schaden bei Verlust oder Beschädigung drohe, habe er die Möglichkeit, entsprechend höhere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen oder die Beförderung abzulehnen. Wenn der Versender trotzdem die Wertangabe unterlasse, obwohl er davon ausgehen müsse, dass bei entsprechender Deklarierung eine sorgfältigere Behandlung stattfinde, um dann bei Verlust den vollen Schadensersatz zu verlangen, der setze sich in einen Selbstwiderspruch, der gemäß § 254 BGB auch beachtlich sei. Die genaue Mitverschuldensquote sei hinsichtlich des konkreten Einzelfalls festzusetzen. Es könne jedoch durchaus ein Mitverschuldensanteil von mehr als 50% bis hin zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung in Betracht kommen.
- OLG Hamm: Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht erstattungsfähigveröffentlicht am 10. Januar 2010
OLG Hamm, Urteil v. 03.12.2009, Az. 4 U 149/09
§§ 3, 4 Nr. 10, Nr. 9; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§, 678, 823 Abs. 1, § 826 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die rechtsanwaltlichen Kosten, die bei der Abwehr einer unberechtigten markenrechtlichen Abmahnung anfallen, nicht erstattungsfähig sind. Dabei setzte sich der Senat ausführlich mit den diversen denkbaren Rechtsgrundlagen auseinander. Im Übrigen kritisierte das Oberlandesgericht die individuellen Umstände der kostenverursachenden Gegenabmahnung, welche nicht gerade lege artis erfolgte. (mehr …)
- OLG Hamm: Wer sich gutgläubig auf die Urheberrechte des Vertragspartners verlässt, kann fahrlässig handeln / Zum Wirtschaftsprüfervorbehalt im Urheberrechtveröffentlicht am 3. August 2009
OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 4 U 25/08
§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG; § 242 BGBDas OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass fremde Videoaufnahmen nicht mit dem Argument genutzt werden können, man habe an die Berechtigung der Person, von welcher man die Aufnahme erhalten habe, geglaubt. Die Beklagte habe schuldhaft gehandelt, weil sie sich nicht mit gehöriger Sorgfalt danach erkundigt habe, ob die Person, von der sie glaubte, Rechte herzuleiten, selbst im Besitz solcher Verwertungsrechte gewesen sei. Grundsätzlich würden im Urheberrecht, ebenso wie im Wettbewerbsrecht, an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt (BGH GRUR 2002, 248, 252 – Spiegel CD-Rom). Der Handelnde müsse alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu überprüfen (Vinck, in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2003, § 81 Rn 37). Fahrlässig sei daher bereits das Nichteinholen näherer Informationen über die Rechtekette, die Grundlage einer Lizenzberechtigung des Verletzers sein solle (Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 97 Rn 57). Dass die Beklagte solche Nachprüfungen angestellt habe, werde nicht behauptet. (mehr …)
- OLG Hamburg: Zum Organisationsverschulden bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung / Zur Höhe des Ordnungsgeldesveröffentlicht am 14. Mai 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.05.2008, Az. 3 W 6/08
§ 890 ZPODas OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Höhe eines Ordnungsgeldes wegen schuldhaftem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung (hier: 5.000,00 EUR) sich nicht am Konzernumsatz der Verfügungsbeklagten orientiert. Ausschlaggebend sei vielmehr, wie das Interesse der Gläubigerin an der Durchsetzung des Verbots in dem betreffenden Einzelfall und als in die Zukunft wirkendes Druckmittel zu gewichten sei und weiter, wie der geschehene Verstoß unter Berücksichtigung des Grads des Verschuldens zu bewerten sei. Unter dem Gesichtspunkt der Ahndung geschehenen Unrechts müsse das Ordnungsgeld tat- und schuldangemessen sein. (mehr …)
- LG Leipzig: Wie lange kann ein Filesharing-Verstoß abgemahnt werden? / Streitwert bei Filesharing 10.000 EURveröffentlicht am 18. März 2009
LG Leipzig, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 05 O 383/08
§§ 16, 17, 19 a, 85 Abs. 1, 78 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhGDas LG Leipzig hat in diesem Beschluss für das unerlaubte Anbieten einer Musikaufnahme eines bekannten Künstlers einen Streitwert von 10.000 EUR angesetzt. Interessant erscheinen auch die Ausführungen der Leipziger Richter zur Frage des Verfügungsgrundes. Dieser sei gegeben, weil die Antragstellerin nach der Erstkenntnis vom Verstoß am 03.01.2008 am 10.01.2008 die Antragsgegnerin habe abmahnen lassen. Ausschlag gebend ist damit nicht, wann der Urheberrechtsverstoß durch illegales Filesharing vorgenommen wurde, sondern vielmehr wann dieser entdeckt wurde. Damit kann auch ein mehrere Jahre zurückliegender Urheberrechtsverstoß im Wege der einstweiligen Verfügung unterbunden werden, wenn er unverzüglich nach seiner Entdeckung verfolgt wird. Das Landgericht schloss sich einer oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur Störerhaftung an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2007, Az. I-20 W 157/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 5 W 152/06) und erklärte den Inhaber eines Telefon- und Internetanschlusses zum Störer. (mehr …)
- BGH: Eine Gesamt-Vertragsstrafe in Höhe von 1 Mio. EUR ist unangemessen hochveröffentlicht am 16. Dezember 2008
BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 168/05
§§ 242, 339 Abs. 1 Satz 2, § 343 BGB; 348 HGBDer BGH hat entschieden, dass eine Gesamtvertragsstrafe in Höhe mehrerer Millionen Euros nach dem Grundsatz von Treu und Glauben herabzusetzen ist, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zur Bedeutung des Verstoßes gegen die Unterlassungsvereinbarung steht. Im vorliegenden Fall hatte die Unterlassungsverpflichtete außerhalb eines vereinbarten Abverkaufszeitraums für Restbestände 7.000 Stück der streitgegenständlichen Ware mit einem Netto-Umsatz von weniger als 50.000,00 EUR verkauft. Bei einer vereinbarten Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 7.500,00 EUR wäre eine Gesamtstrafe in Höhe von mehr als 52 Mio. EUR angefallen, wovon 1 Mio. eingeklagt wurde. Das Handelsgesetzbuch legt in § 348 fest, dass eine zwischen Kaufleuten vereinbarte Vertragsstrafe nicht gemäß § 343 BGB wegen unverhältnismäßiger Höhe auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann. Nach Auffassung des BGH lag bei dem krassen Missverhältnis von Zuwiderhandlung und Strafe jedoch ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor. Um nicht den oben genannten Vorschriften direkt zuwiderzuhandeln, setzte der BGH die geforderte Vertragsstrafe nicht auf ein angemessenes Maß, sondern auf ein „gerade noch hinnehmbares“ Maß herab. Dieses belief sich auf 200.000,00 EUR.
(mehr …) - LG Düsseldorf: Die Einhaltung einer Unterlassungserklärung kann auch aktive Maßnahmen erfordernveröffentlicht am 17. November 2008
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2008, Az. 38 O 60/08
§§ 3, 5, 6 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einhaltung einer abgegebenen Unterlassungserklärung neben der bloßen Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens auch aktive Maßnahmen fordern kann. Im vorliegenden Fall hatte die Unterlassungsschuldnerin auf Warenverpackungen ihres Produkts eine unzutreffende, vergleichende Werbung zu einem Konkurrenzprodukt aufgedruckt. Diese Verpackungen waren im Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung bereits in den Einzelhandel gelangt. Im Rahmen einer in ausbedungenen Umstellungsfrist war es der Unterlassungsschuldnerin nicht gelungen, flächendeckend dafür zu sorgen, dass die Umverpackungen mit einem Aufkleber versehen wurden. Das Gericht war der Auffassung, dass die Unterlassungsschuldnerin sich nicht ausreichend bemüht habe, die Verstöße rechtzeitig abzustellen, etwa indem sie den Einzelhändlern die möglichen rechtlichen Konsequenzen deutlich vor Augen geführt oder eine ausreichende Verteilung von Aufklebern durch eigenen Außendienstmitarbeiter organisiert hätte. Hierin sah das Gericht das erforderliche Verschulden.
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