Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, dem Datenschutzbeauftragten mandatsbezogene Informationen zu erteilen, die seiner Verschwiegenheitspflicht unterliegenveröffentlicht am 19. September 2010
KG Berlin, Beschluss vom 20.08.2010, Az. 1 Ws (B) 51/07
§§ 38 Abs. 3 S. 1; 43 Abs. 1 Nr. 10 BDSGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Strafverteidiger nicht verpflichtet ist, Daten an den Datenschutzbeauftragten herauszugeben, wenn damit die Verschwiegenheitsverpflichtung zu einem konkreten Mandat verletzt wird. Das Urteil gilt übrigens nicht nur für Strafverteidiger, sondern ist das Privileg eines jeden Rechtsanwalts. Zum Volltext der Entscheidung, auf die der Kollege Burhoff hingewiesen hat:
- LG München: Im „engen Kreise“ dürfen auch schon mal Gerüchte verbreitet werdenveröffentlicht am 26. Mai 2009
LG München I , Urteil vom 28.04.2009 , Az. 3 O 3253/09
§§ 823, 1004 BGBDas LG München I ist der Rechtsansicht, dass dem Einzelnen bei der Verbreitung von Gerüchten „ein geschützter Freiraum“ zusteht (vgl. Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 106). Mit einer Email hatte sich der Antragsgegner an die Leiterin des Kulturzentrums der Israelitischen Kultusgemeinde gewendet und von ihm zugetragenen Gerüchten berichtet, wonach die Antragstellerin Gelder ihrer früheren Arbeitsstätte veruntreut habe. Dies sei ihm aus mehreren zuverlässigen Quellen in den letzten Wochen zugetragen worden. Die Email hatte der Antragsgegner zur Kenntnisnahme auch an weitere Personen aus dem von ihm in der Israelitischen Kultusgemeinde betreuten Kulturbereich versandt. (mehr …)