Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankfurt a.M.: AGB-Klauseln über den „versicherten Versand“ und über die „Echtheit der Ware“ sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Dezember 2012
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 2-03 O 205/12
§ 312c BGB, § 312g BGB, § 477 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, der zwischen „unversichertem“ und „versichertem“ Versand unterscheidet und zudem den Passus „Ich garantiere für die Echtheit der Ware!“ verwendet. Ersteres täusche den Verbraucher über das Versandrisiko, welches nach dem Gesetz immer der Verkäufer trage, und gaukele vor, für den (teureren) versicherten Versand ein Mehr an Leistung zu erbringen gegenüber dem unversicherten. Die Echtheitsgarantie hingegen stelle eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, denn jeder Verkäufer sei verpflichtet, Originalware zu liefern, so dass auch hier kein besonderes Plus an Leistung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: