Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Nürnberg: Auch nach Ablegung des Lehrgangs „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ besteht noch kein Anspruch auf den Titel „Versicherungsrechtsspezialist“veröffentlicht am 16. März 2010
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2007, Az. 3 U 2675/06
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „Versicherungsspezialist“ durch einen Rechtsanwalt irreführend ist, wenn dieser nicht darlegen kann, dass er über fachliche Qualifikationen verfügt, die über denen eines „Fachanwalts für Versicherungsrecht“ liegen. Dabei spreche die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht gerade noch nicht derjenigen zum Spezialisten für Versicherungsrecht. Auch durch Aufsätze werde nur ein Ausschnitt aus dem durch die Fachanwaltsordnung definierten Gebiet des Versicherungsrechts abgedeckt, ganz anders als beim „Spezialisten“. Eine allgemeine Bezugnahme auf die „erstrittenen Urteile“ reiche nicht, um zu belegen, dass und in welchem Umfang spezielle theoretische und praktische Kenntnisse des Beklagten in die Entscheidungsfindung eingeflossen seien. Die Verwendung einer Liste zur Darlegung der Fachkenntnisse betreffend die Bezeichnung „Versicherungsrechtsspezialist“ könne nicht gleichzeitig noch dazu verwendet werden, die Qualifikation zum Spezialisten für Versicherungsrecht zu begründen.