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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 16.02.2010, Az. 5 U 139/07
    § 5 UWG

    Das KG hat entschieden, dass nicht zwangsläufig eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn mit einer kostenlosen Clubmitgliedschaft geworben wird, innerhalb derer kostenpflichtige CDs erworben werden können. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine irreführende Werbung vorliege, seien jedoch die Umstände des konkreten Falles genau zu prüfen. Der beklagte Club bot eine kostenlose Mitgliedschaft sowie ein kostenloses Magazin mit Informationen, Einkaufsmöglichkeiten, Gewinnspielen etc. Zu dem Magazin wurde noch eine „CD des Monats“ versandt. Diese konnte der Kunde behalten, in welchem Falle eine Kostenpflicht entstanden wäre, oder sie kostenfrei zurück schicken oder komplett abbestellen. Die Clubmitgliedschaft wurde u.a. mit den Worten „beitragsfrei“, „kostenlos frei Haus“, „gratis“, „ohne Beitrag“, „ohne Kaufverpflichtung“, „kostenlose Mitgliedschaft“ beworben. Des Weiteren fand sich die Formulierung „Nur eine Bitte hat der R…. Club an seine Mitglieder: Informieren Sie uns bitte früh genug, wenn Sie die „CD des Monats“ nicht möchten.“ Das Gericht sah dies nicht als irreführend an, da für die „CD des Monats“ zu keinem Zeitpunkt eine Kaufverpflichtung generiert wurde und die Mitgliedschaft an sich tatsächlich kostenlos war.

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