IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. März 2011

    LG Köln, Beschluss vom 21.01.2011, Az. 28 O 482/10
    §§ 19a; 69a; 69 c Nr. 4; 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann haftet, wenn die Person, welche eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat, bekannt, aber bereits verstorben ist. Sie habe ihren Internetanschluss (vor ihrem Ehemann!) besser schützen müssen und habe nunmehr als „Störerin“, welche den Internetanschluss für die Urheberrechtsverletzung „zur Verfügung gestellt habe“, zu haften. Zum Volltext des Urteils:

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  • veröffentlicht am 29. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVielen Filesharern rauben die anhaltenden Abmahnwellen den Schlaf und einige verzweifeln schon am Rechtssystem. Kürzlich erschien Mandant M, den beides plagte: Eine schlaflose Nacht und Zweifel am Rechtssystem. Man habe seinen Vater abgemahnt und wolle nun horrende Kosten erstattet haben. Während wir uns noch innerlich fragten, ob es diesmal kurios werden könnte und ausnahmsweise einmal der Vater (!) den Internetanschluss des Sohnes missbraucht haben könnte, um illegal solche kulturellen Errungenschaften wie „Techno Mix/Handsup“ von den BassStylerz herunterzuladen, fügt M hinzu, sein Vater sei ein halbes Jahr vor dem behaupteten Download verstorben. Er fragte sich, wie dieser denn überhaupt abgemahnt werden könne. Der kundige Rechtsanwalt erklärt ihm den Grund für die gelegentlichen Irrungen und Wirrungen auf Seiten der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien. M hat jedoch noch mehr zu bieten: (mehr …)

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