IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az. 16 O 417/10
    § 19 Abs. 2 MarkenG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Markeninhaber von den Betreibern einer gewerblich geführten Internethandelsplattform wie eBay Auskunft über die Identität (postalische Anschrift) eines der dort teilnehmenden Verkäufers verlangen kann, wenn der Verkäufer die Rechte des Markeninhabers verletzt und der Markenrechtsverstoß offensichtlich ist. Liege der Markenrechtsverstoß indes nicht auf der Hand, sei eine solche Auskunftspflicht zu verneinen. In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung besteht gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ein Auskunftsanspruch auch gegen denjenigen, der in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, wie hier etwa die Möglichkeit zum Abverkauf über die Internetplattform.

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2011

    LG Bochum, Teilurteil vom 20.01.2011, Az. 8 O 293/09
    § 97 UrhG, § 242 BGB

    Das LG Bochum hat entschieden, dass derjenige, der gegen eine Lesser General Public License (LGPL) verstößt, welche bei sog. Open Source Software Verwendung findet (hier) zur Unterlassung und, zur Bemessung des Schadensersatzes, zur Auskunft verpflichet ist. Eine Pflicht zum Rückruf der streitbefangenen Software bestehe aber ohne Weiteres nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 22.02.2005, Az. 4 U 139/04
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 33c GewO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Gewinnspielgeräte ohne gewerbliche Erlaubnis aufstellt (§ 33c GewO) zugleich wettbewerbswidrig handelt. Zu den Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zähle auch § 33 c Gewerbeordnung. Da die in dieser Vorschrift normierte Erlaubnispflicht nicht nur den Marktzutritt regele, sondern auch das Marktverhalten u. a. zum Schutze der Verbraucher, aber auch zum Schutze der Mitbewerber, stelle ein Verstoß gegen § 33 c Gewerbeordnung zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2011, Az. 38 O 7/11
    § 14 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Unterlassungsverpflichtung, ein bestimmtes Kennzeichen in Zukunft nicht mehr zu benutzen, auch Einträge bei Google Maps betrifft, die ohne Wissen der Unterlassungsschuldnerin vorgenommen wurden. Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Klägerin verpflichtet gewesen, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Verwendung des geschützten Zeichens in Zusammenhang mit ihrem Unternehmen zu unterbinden. Auch bereits bestehende Störungen seien zu beseitigen gewesen. Darunter falle auch die – von wem auch immer veranlasste – Aufnahme in das Google Maps Programm. Im Zweifel hätte die Unterlassungsschuldnerin sich an Google zur Beseitung der Störung wenden müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Oktober 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 15.03.2011, Az. 312 O 312/10
    § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 2 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Schnell- oder Fast-Food-Restaurant keine Gaststätte im Sinne der Preisangabenverordnung ist, sondern lediglich ein „ähnlicher Betrieb“. Aus diesem Grund müsse auch kein Preisverzeichnis neben dem Eingang ausgehängt sein. Auch bei der Fast-Food-Kette mit dem großen „M“ im Namen liegt demzufolge kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn dort keine oder keine vollständige Preisliste am Eingang aushängt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. September 2011

    OLG Thüringen, Urteil vom 27.07.2011, Az. 2 U 303/11
    § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine in der Vergangenheit gegenüber einem Dritten abgegebene Unterlassungserklärung nicht die Wiederholungsgefahr bzw. die Notwendigkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem neuen Inhaber eines Unterlassungsanspruchs entfallen lässt, wenn der Dritte trotz Verstoßes keine Vertragsstrafe fordert. Dies lasse nach Auffassung des Gerichts begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der gegenüber dem Dritten abgegebenen Unterlassungserklärung aufkommen. Dafür spreche auch die räumliche Nähe zwischen dem Abgemahnten und dem Dritten und die Tatsache, dass der Dritte Vertragshändler einer Automarke ist, für die der Abgemahnte als Servicepartner auftritt. Zitat des Gerichts zur mangelnden Ernsthaftigkeit:

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  • veröffentlicht am 2. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 06.06.2011, Az. 7 O 21691/98
    § 890 Abs. 1 ZPO

    Das LG München I hat entschieden, dass bei einem vierten (!) Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld von 35.000,00 EUR verhängt werden kann. Beim ersten Verstoß waren es noch 5.000,00 EUR, beim zweiten Verstoß bereits 10.000,00 EUR und beim dritten (kombinierten) Verstoß dann 15.000,00 EUR und 25.000,00 EUR (40.000,00 EUR), bevor man für einen erneuten einzelnen Verstoß ein Ordnungsgeld von 35.000,00 EUR festsetzte. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 40.000,00 EUR festgesetzt. Das betroffene Unternehmen hatte wiederholt hochwertige Uhren im fünfstelligen Preissegment als „neu“ verkauft, obwohl diese gebraucht waren.

  • veröffentlicht am 21. Juni 2011

    AG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011, Az. 57 C 15740/09
    §§
    10 Abs. 1; 85 Abs. 4; 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG; § 32 ZPO; § 1004 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass bei dem Upload einer Tonaufnahme ein Streitwert von 2.500,00 EUR gerechtfertigt ist. Zitat: „Der Beklagte haftet demnach gemäß § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG auf Ersatz der Abmahnkosten. Maßgeblich für Gegenstandswert der Abmahnung ist der Wert der Hauptsache, d.h. der, der dem Unterlassungsantrag hätte zugeordnet werden müssen. Nach den Gründen der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21.12.10 (Aktenzeichen 11 U 52/07) [hier] sind im vergleichbaren Fall aufgrund entsprechenden Festsetzungen im Zurückverweisungsbeschluss des BGH als Gegenstandswert 2.500,00 EUR angenommen worden. Hier ging es im Ergebnis auch um den Schutz einer Tonaufnahme eines Titels. Das Gericht hält diese Gegenstandsbewertung auf den vorliegenden Fall für anwendbar.“ Auf die Entscheidung hingewiesen hatte der angehende Kollege Jens Ferner. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 4. April 2011

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat am 25.03.2011 den vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelten „Privacy Violation Detector“ (Prividor) vorgestellt, worauf der Beck Blog hinwies. Die technische Eier legende Wollmilchsau soll das heimliche Ausspähen des Nutzerverhaltens im Internet erkennen, die Auslesung des Browserverlaufs bemerken, verdächtige Online-Dienste identifizieren aber auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare aufzeichnen. Das Programm soll zunächst nur datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen. Die Nutzung durch den privaten Nutzer in Form einer Open-Source-Software ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Saarlouis, Beschluss vom 03.02.2011, Az. 3 A 270/10
    § 40 LFGB; § 2 Satz 1 Nr. 2 a, § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG

    Das OVG Saarlouis hat entschieden, dass das Landesamt für Gesundheit ohne vorherigen Antrag Verstöße gegen Hygienevorschriften des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) im Internet zur Information von Verbrauchern veröffentlichen darf. Der Veröffentlichung kürzlich festgestellter erheblicher Verstöße stehe insbesondere nicht entgegen, dass die festgestellten Mängel zwischenzeitlich beseitigt wurden, denn auch Informationen über Mängel aus der jüngeren Vergangenheit seien geeignet, zur Transparenz am Markt beizutragen. Ebenso sei nicht erforderlich, dass von Lebensmitteln, welche in einem nicht den Hygienevorschriften entsprechenden Betrieb hergestellt würden, bereits eine Gesundheitsgefährdung ausgehe. Es reiche aus, wenn durch die Hygieneverstöße die Herstellung und Inverkehrbringung einwandfreier Lebensmittel nicht mehr gewährleistet sei. Im vorgelegten Fall ging es konkret um eine Bäckerei, in der unter anderem verdreckte Arbeitsflächen und schimmlige Tapeten, neben vielen anderen Verstößen, festgestellt wurden. Zum Volltext der Entscheidung:

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