Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: 40 EUR-Klausel in Widerrufsbelehrung zu den Rücksendekosten bedarf einer gesonderten Vereinbarung / Rechtsprechungsüberblickveröffentlicht am 26. März 2010
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 180/09
§§ 357 Abs. 2 BGB; §§ 3; 4 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat nunmehr ebenfalls entschieden, dass die sog. „40 EUR“-Klausel, mit welcher dem Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrecht die Kosten der Rücksendung auferlegt werden, einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf. Eine Wiedergabe innerhalb der Widerrufsbelehrung reiche nicht aus und zwar auch dann nicht, wenn die Widerrufsbelehrung in die AGB eingebunden werde. Verschiedene andere Gerichte (OLG Hamburg, OLG Koblenz, OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, Az. 2 U 51/09 und das LG Hannover, Urteil vom 17.03.2010, Az. 22 O 16/10) haben zwischenzeitlich in gleicher Weise entschieden, so dass in dieser Frage inzwischen von einer „gefestigen Rechtsprechung“ ausgegangen werden darf. Einzig das LG Frankfurt a.M. sieht die vertragliche Vereinbarung stillschweigend durch Wiedergabe des Zusatzes innerhalb der Widerufsbelehrung als erfüllt an. (mehr …)
- OLG Koblenz: Onlinehändler darf widerrufendem Verbraucher Rücksendekosten nur bei vertraglicher Vereinbarung auferlegenveröffentlicht am 26. März 2010
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 9 U 1283/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 357 Abs. 2 S. 3 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Kosten der Rücksendung nur dann auferlegt werden können, wenn hierüber eine gesonderte vertragliche Vereinbarung geschlossen worden ist. Ein Hinweis innerhalb der Widerrufsbelehrung reiche hierzu nicht aus. Die Auferlegung von Rücksendekosten ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.
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