Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine Berechtigung zur Abmahnung wegen belästigender Werbung steht außer dem Empfänger auch Mitbewerbern und Verbänden zuveröffentlicht am 30. September 2013
BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. I ZR 209/11
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 UWG, § 7 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG; Art. 13 Abs. 6 Satz 1 EU-RL 2002/58, Art. 15 EU-RL 2002/58, Art. 15a EU-RL 2002/58; Art. 169 AEUV; Art. 7 und Anlage I EU-RL 2009/22Der BGH hat entschieden, dass auch Mitbewerber und Verbände Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen können, also nicht nur der Betroffene, der durch unerwünschte Werbung belästigt wird. Eine solche Beschränkung ergebe sich nicht aus dem europäischen Recht. Die einschlägige Richtlinie 2009/22/EG hindere nach ihrem Art. 7 die Mitgliedstaaten nicht daran, Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, die den qualifizierten Einrichtungen sowie sonstigen betroffenen Personen auf nationaler Ebene weitergehende Rechte zur Klageerhebung einräumen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)