Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Nachträgliche Preisänderung in der Fußnote eines Telekommunikations-Angebots ist unwirksamveröffentlicht am 10. Juni 2014
OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2014, Az. 6 W 11/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung für einen Telekommunikationsvertrag (Telefon, Fernsehen, Internet) mit der Angabe „nur 34,95 EUR/Monat für die ersten sechs Monate, danach 39,95 EUR/Monat“ irreführend ist, wenn in einer Fußnote weiter darauf hingewiesen wird, dass sich der Preis nach 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit auf 44,95 EUR/Monat erhöht. Der Verbraucher müsse nach dem Text im Blickfang der Werbung nicht damit rechnen, dass es nach 24 Monaten zu einer weiteren automatischen Preissteigerung komme. Der Hinweis darauf in einer Fußnote genüge nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zur Schadensersatzpflicht eines Telefonanbieters bei vertragswidriger Abschaltung des Anschlussesveröffentlicht am 26. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 07.06.2013, Az. 1 U 100/12
§ 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Telefonanbieter, der nach einer Kündigung schon vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit den Anschluss abschaltet, dem Anschlussinhaber grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Die Beweislast für die Darlegung des entstandenen Schadens liege jedoch beim Anschlussinhaber. Vorliegend konnte ein Rechtsanwalt keinen Rückgang seiner Mandate im Zeitraum der Abschaltung (ca. 5 Monate) nachweisen, da die Zahlen im Vergleich zum Vor- und Folgejahr nahezu gleich geblieben waren. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Kerpen: Klausel, nach welcher sich Dauervertrag automatisch verlängert, muss vom Kunden zweifelsfrei zur Kenntnis genommen werden können, um Vertragsbestandteil zu werdenveröffentlicht am 10. Juli 2012
AG Kerpen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 104 C 427/11
§ 305c Abs. 1 BGBDas AG Kerpen hat entschieden, dass die eine automatische Vertragsverlängerung enthaltende Klausel (hier: für die Internetanzeige einer Immobilie) so hervorzuheben ist, dass sie vom Internetkunden im Buchungsvorgang zweifelsfrei zur Kenntnis genommen werden muss. Ist dies nicht der Fall und ist die Klausel auch nicht in den zum Vertragsbestandteil gewordenen AGB enthalten, so verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klausel mit stillschweigender Vertragsverlängerung von 5 Jahren ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 30. November 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.10.2011, Az. 6 U 267/10
§ 307 BGB, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine AGB-Klausel einer Nachrichtenagentur mit dem Wortlaut „Der Vertrag beginnt am […] und wird auf 5 Jahre [alternativ „3 Jahre“] fest geschlossen. Er kann zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich er sich bei gleicher Kündigungsfrist jeweils um dieselbe Laufzeit.„ gegenüber anderen Nachrichtenagenturen nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar sei eine stillschweigende Verlängerung von mehr als einem Jahr gemäß § 309 Nr. 9 b) BGB unzulässig, dies gelte jedoch nur gegenüber Verbrauchern. Die Beklagte schließe jedoch Verträge mit Unternehmern, auf welche diese Vorschrift nicht ohne Weiteres übertragbar sei. Die streitgegenständliche Klausel laufe den im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht in unangemessener Art und Weise zuwider, erreiche mit einer Verlängerung von 5 Jahren jedoch auch die Grenze des noch Zulässigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Branchenbuch – Werbung mit Monatspreis unzulässig, wenn Vertragslaufzeit länger istveröffentlicht am 4. Mai 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011, Az. 38 O 148/10
§§ 8 Abs. 3 Nr. 2, 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 4 DL-InfV
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung für einen Eintrag in ein Firmenregister unter Angabe eines Monatspreises wettbewerbswidrig ist, wenn die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt. Durch die Preisangabe von 39,85 Euro monatlich werde verschleiert, dass wegen der Mindestlaufzeit von 2 Jahren insgesamt 956,40 Euro netto zu entrichten seien. Dadurch liege eine Irreführung über wesentliche Merkmale der beworbenen Dienstleistung vor. Da es bei der Eintragung nicht um eine periodisch wiederkehrende Leistung gehe, sei für ein in Monaten berechnetes Entgelt kein vernünftiger Grund erkennbar. Auch im Übrigen stufte das Gericht das Formular der Beklagten als irreführend ein, da nur bei ganz besonders aufmerksamen Lesen überhaupt auffallen könne, dass ein Angebot über den Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Lahr: Zum Anspruch des Kunden auf Mitnahme des Festnetzanschlusses bei Umzug / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 4. Januar 2011
AG Lahr, Urteil vom 10.12.2010, Az. 5 C 121/10
§§ 611 ff., 626, 242 BGBDas AG Lahr hat entschieden, dass Kunden eines Telefonunternehmens grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, bei einem Umzug ihren Festnetzanschluss mitzunehmen. Die Beklagten waren in der 24-monatigen Vertragslaufzeit innerhalb ihres bisherigen Wohnortes umgezogen und baten um Weiterführung des vereinbarten Tarifs auch am neuen Wohnsitz. Dies lehnte das klagende Telekommunikationsunternehmen ab und bot den Abschluss eines neuen Vertrags mit geänderten Konditionen und Neubeginn der Laufzeit an. Daraufhin kündigten die Beklagten den Vertrag fristlos. Die Klägerin verlangte eine Nachzahlung von ca. 250,00 EUR. Das Amtsgericht wies die Klage ab und stellte fest, dass, sofern die technische Möglichkeit bestehe, der Kunde Anspruch auf die Fortführung des abgeschlossenen Vertrages habe. Lediglich Kosten, die durch die Änderung des Anschlusses entstehen, könnten dem Kunden auferlegt werden. Zur Verpflichtung des Dienstleisters führte das Gericht aus: