IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. September 2014

    AG Kerpen, Urteil vom 27.06.2014, Az. 104 C 106/14
    §§ 145 ff BGB; § 1 und 2 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen für eBay Kleinanzeigen

    Das AG Kerpen hat entschieden, dass ein Käufer oder Verkäufer, der bei der Anmeldung zum Handel über eBay Kleinanzeigen falsche persönliche Daten angibt, keinen Anspruch auf Erfüllung bei Abschluss einer Transaktion hat. Es komme gar kein wirksamer Vertrag zustande, da ein wesentlicher Vertragsbestandteil – nämlich zwischen welchen Personen ein Vertrag zu Stande komme – fehle. Da bei falschen Daten das Risiko einer Nichterfüllung sehr groß sei und die wahre Identität sehr schwer zu ermitteln sein könne, sei derjenige, der seine Daten richtig angebe, schutzwürdig. Das Gericht zog sogar den Straftatbestand des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. März 2013

    LG Fulda, Urteil vom 08.02.2013, Az. 1 S 138/12
    § 312 b BGB, § 312 d Abs. 1 BGB

    Das LG Fulda hat entschieden, dass ein Verbraucher, der zu Gunsten eines Gewerbetreibenden ohne dessen Einwilligung/Genehmigung einen Vertrag in einer „Haustürsituation“ abschließt, diesen widerrufen kann. Vorliegend hatte der Ehemann einer Heilpraktikerin für diese einen Vertrag zum Eintrag in einer Datenbank abgeschlossen. Die Ehegattin verweigerte die Genehmigung und der Ehemann widerrief. Das Gericht erkannte auf die Zulässigkeit des Widerrufs, da im Falle einer vollmachtlosen Vertretung auf den Vertreter – der hier Verbraucher ist – abzustellen sei und nicht auf den gewerbetreibenden Vertretenen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.12.2012, Az. 24 C 166/12
    § 305c Abs. 2 BGB

    Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass ein Mobilfunkvertrag, der die Angabe „0,00 Paketpreis“ sowie den Zusatz „wird für komplett 24 Monate erstattet/befreit“ enthält, keine Zahlungspflicht des Kunden für eine monatliche Grundgebühr auslöst. Selbst wenn man von einem wirksamen Vertragsschluss ausginge – der vorliegend ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte – sei das Wort „befreit“ so auszulegen, dass eine Zahlungspflicht gar nicht erst entstehe. Bei „erstattet“ wäre dies zwar der Fall, doch sei immer die kundenfreundlichste Auslegung zu Grunde zu legen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2012

    LG Wiesbaden, Urteil vom 21.12.2011, Az. 11 O 65/11
    Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, Art. 246 § 2 S. 2 EGBGB, § 305 Abs. 2 BGB, § 357 Abs. 2 S. 3 BGB, § 357 Abs 2 S. 3 BGB, § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG

    Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass es für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Händlers auf einer Internet-Verkaufsplattform nicht ausreichend ist, wenn diese über einen Link auf der Webseite aufzurufen sind. Nach dem Gesetz würden allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich auf deren Geltung hinweise und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschaffe, in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden sei. Dafür müsse der Kunde bei Vertragsschluss darauf aufmerksam gemacht werden. Sei dies nicht der Fall, sei beispielsweise die Verwendung der sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung unzulässig. Des Weiteren stellte das Gericht fest, dass bei der Vorhaltung der Kontaktdaten entweder eine Telefonnummer angegeben werden müsse oder, wenn nur eine E-Mail-Adresse vorgehalten werde, ein elektronisches Kontaktformular für die unmittelbare Kontaktaufnahme vorzuhalten sei. Die Angabe einer E-Mail-Adresse allein sei nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 29.08.2012, Az. 6 W 84/12
    § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 308 Nr. 1 BGB, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher eine Zahlung zu einem Zeitpunkt zu veranlassen ist, in dem noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht, unwirksam ist und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine solche Geschäftsbedingung sei mit wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Urteil vom 23.12.2010, Az. 9 W 517/10
    § 890 ZPO

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass der Betreiber einer mutmaßlichen Abo-Falle nicht gegen eine einstweilige Verfügung verstößt, derzufolge der Betreiber es zu unterlassen hat, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet „die entgeltliche Nutzung eines Routenplaners, wie nachfolgend [Grafik] anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben, wenn er in der Folge hinter dem Wort „Anmeldung“ ein Sternchen einfügt und in einem Informationskasten nunmehr anstatt der Überschrift ‚Informationen‘ nun die Überschrift ‚Vertragsinformationen‘ verwendet“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08
    §§ 312c, 355, 126b BGB

    Der BGH hat in diesem Urteil, welches noch zur alten Rechtslage der Widerrufsbelehrung vor dem 11.06.2010 erging, entschieden, dass die Angabe einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite – auch wenn der Nutzer sie speichern und ausdrucken kann – den Anforderungen des Gesetzes bezüglich der „zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise“ nicht genügt. Auch der bei eBay nach Vertragsschluss mögliche Abruf dieser Informationen sei nicht ausreichend. Diese Frage war für die Länge der Widerrufsfrist von Bedeutung. Wurde die Widerrufsbelehrung nämlich erst nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. Fax, E-Mail) übersandt – wie dies bei eBay regelmäßig der Fall war – betrug die Widerrufsfrist einen Monat. Diese Rechtslage wurde durch die Gesetzesänderung vom 11.06.2010 zwar insoweit entschärft, als dass eine Übersendung auch unverzüglich nach Vertragsschluss zur Anwendung der 2-Wochen-Frist durch den Händler ausreicht. Jedoch kann sich nunmehr möglicherweise eine Problematik zur Interpretation von „unverzüglich“ entwickeln. Urteile zu dieser Frage liegen uns bislang jedoch nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bonn, Urteil vom 17.03.2010, Az. 115 C 112/09
    § 34 Abs. 1 RVG; §§ 611 Abs. 1; 612 Abs. 2 BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass ein 25-minütiges Telefonat mit einem Rechtsanwalt automatisch zum Abschluss eines Beratungsvertrags mit dem Rechtsanwalt führt. Dabei erklärte das Amtsgericht ganz zutreffend: „In diesem Zusammenhang ist auch nicht nachvollziehbar, dass in einem unstreitig 20-25-minütigen Gespräch zwischen den Parteien nur über Allgemeines ohne rechtliche Relevanz für das Anliegen des Beklagten gesprochen worden sein soll. Dies ist schon deswegen nicht glaubhaft, da Rechtsanwälte gerichtsbekanntermaßen unter einigem wirtschaftlichen Druck stehen und so frei über ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht verfügen, in dem sie einen allgemeinen Plausch mit ihnen Unbekannten über einen derart beachtlichen Zeitraum halten.“ Das Gericht hielt ein Honorar von 200,00 EUR zzgl. MwSt. für die Beratung für angemessen und führte dies näher aus. Vgl. auch AG Jülich (Urteil vom 28.10.2009, Az. 9 C 271/09) und AG Siegen (Urteil vom 28.10.2002, Az. 10 C 183/02). Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 14. Juni 2010

    OLG Hamburg, Beschluss vom 14.05.2010, Az. 3 W 44/10
    §§
    8, 3, 5 a Abs. 2 und 4 UWG; 312 e BGB; 3 BGB-InfoV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Verbraucher auch bei eBay über die technischen Möglichkeiten, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, vor Abschluss eines Kaufs unterrichtet werden muss. Geschieht dies nicht, würden dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten. Der Unternehmer dürfe sich nicht auf entsprechende Computerkenntnisse und die Eigeninitative des Verbrauchers verlassen, sondern er habe ihn klar und verständlich auf die technischen Mittel hinzuweisen. Insbesondere konnte das Gericht sich nicht der Ansicht des LG Frankenthal anschließen, wonach es ausreichend sei, dass die erforderlichen Informationen in den eBay-AGB vorhanden seien. Da der Kunde auch bei eBay Kunde sein muss, hatte das LG Frankenthal die im letzteren Vertragsverhältnis geltenden AGB als ausreichend für die Informationspflichten angesehen und eigene Informationspflichten von Verkäufern nur in Bereichen angenommen, die von den eBay-AGB nicht erfasst seien. Nach dem OLG Hamburg jedoch muss der Verkäufer alle Verbraucherpflichtinformationen selbst vorhalten.

  • veröffentlicht am 31. März 2010

    LG Heidelberg, Urteil vom 05.02.2010, Az. 7 O 276/09
    §§ 280 Abs. 1; 311 Abs. 2 BGB

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen enttäuschten Vertrauens auf das Zustandekommen eines Vertrages nur dann in Betracht kommt, wenn es sich um eine vorsätzliche Verletzung der Treuepflicht handelt, etwa durch Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft. Im Rahmen der Vertragsfreiheit habe jeder Vertragspartner bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertragsabschluss Abstand zu nehmen. Aufwand, der in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht werde, erfolge daher grundsätzlich auf eigene Gefahr. Nur wenn der Vertragsschluss nach den Verhandlungen zwischen den Parteien als sicher anzunehmen sei und in dem hierdurch begründeten Vertrauen Aufwendungen zur Durchführung des Vertrags vor dessen Abschluss gemacht würden, könnten diese vom Verhandlungspartner unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zu erstatten sein. (mehr …)

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