Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Essen: Wechsel der Sprache bei der Online-Buchung eines Fluges ist ohne Hinweis unzulässigveröffentlicht am 17. September 2012
LG Essen, Versäumnisurteil vom 31.05.2012, Az. 44 O 77/10
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Essen hat entschieden, dass eine ungarische Fluggesellschaft, die im Internet Flugbuchungen (zunächst) in deutscher Sprache anbietet, nicht die wesentlichen Vertragsunterlagen (Buchungsbestätigung, Fluginformation) ohne Ankündigung in englischer Sprache übergeben darf. Werde eine Buchung in deutscher Sprache angeboten, habe die Gesellschaft dem buchenden Kunden auch alle nachfolgenden Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, wenn sie dem Kunden nicht vor der Buchung mitteile, dass mit einer Buchungsbestätigung und weiteren Fluginformationen nur noch in einer anderen Sprache gerechnet werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: