Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Offenburg: Bei Annahme einer beschränkten Unterlassungserklärung muss Gläubiger sich Unklarheiten entgegenhalten lassenveröffentlicht am 20. Juli 2010
LG Offenburg, Urteil vom 23.12.2009, Az. 5 O 91/09
§ 12 UWGDas LG Offenburg hat entschieden, dass eine unklare Formulierung einer Unterlassungserklärung, in welcher nicht erkennbar ist, welche Verstöße genau erfasst sein sollen, zu Lasten des vormals Abmahnenden geht. Eine Vertragsstraße könne nicht gefordert werden, wenn nicht deutlich sei, ob kerngleiche Verstöße auch von der Unterlassungserklärung erfasst sein sollen und welche Verstöße als kerngleich anzusehen seien. Sei die Unterlassungserklärung vom Unterlassungsschuldner beschränkt worden und habe der Unterlassungsgläubiger diese beschränkte Erklärung angenommen, könne er sich nicht auf ein vormals weiter gehendes Unterlassungsbegehren berufen. Zum Volltext:
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