IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Juli 2010

    LG Offenburg, Urteil vom 23.12.2009, Az. 5 O 91/09
    § 12 UWG

    Das LG Offenburg hat entschieden, dass eine unklare Formulierung einer Unterlassungserklärung, in welcher nicht erkennbar ist, welche Verstöße genau erfasst sein sollen, zu Lasten des vormals Abmahnenden geht. Eine Vertragsstraße könne nicht gefordert werden, wenn nicht deutlich sei, ob kerngleiche Verstöße auch von der Unterlassungserklärung erfasst sein sollen und welche Verstöße als kerngleich anzusehen seien.  Sei die Unterlassungserklärung vom Unterlassungsschuldner beschränkt worden und habe der Unterlassungsgläubiger diese beschränkte Erklärung angenommen, könne er sich nicht auf ein vormals weiter gehendes Unterlassungsbegehren berufen. Zum Volltext:

    (mehr …)

I