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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juli 2012

    AG Köln, Urteil vom 10.01.2012, Az. 264 C 313/10
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Köln hat entschieden, dass eine Versicherung, die für die Einstellung eines Unfallwagens auf einer Restwertbörse ohne Erlaubnis Bilder aus einem Sachverständigengutachten verwendet, sich schadensersatzpflichtig macht. Der Gutachter könne eine Urheberrechtsverletzung geltend  machen, da im Zweifel davon auszugehen sei, dass mit der Übersendung des Gutachtens nur die Rechte eingeräumt werden sollten, die für die Vertragserfüllung unerlässlich seien. Dazu gehöre nicht, dass der Versicherung durch eine Veröffentlichung der Bilder die Möglichkeit eingeräumt werde, das Ergebnis der Begutachtung in Frage zu stellen. Eine ausdrückliche Erlaubnis hätte daher eingeholt werden müssen. Auf Grund der Kürze der Veröffentlichung setzte das Gericht die zu entrichtende Lizenzgebühr pro Bild mit lediglich 5,00 EUR, also 140,00 EUR für 28 Bilder, an. Zum Volltext der Entscheidung:

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