Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Hannover: Das Einscannen und Speichern von Personalausweisen verstößt gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 26. März 2014
VG Hannover, Urteil vom 28.11.2013, Az. 10 A 5342/11
§ 1 Abs. 3 S 1 BDSG, § 3 BDSG, § 28 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG, § 38 Abs 6 BDSG, § 14 PAuswG, § 20 PAuswGDer VG Hannover hat entschieden, dass das Scannen und Speichern von Personalausweisen aus datenschutzrechtlichen Erwägungen gesetzlich verboten ist, ohne dass dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eingeräumt ist, das Verbot durch sein Einverständnis zu suspendieren. Eine die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten rechtfertigende Einwilligung des Betroffenen, wie sie in § 4 Abs. 1, § 4a BDSG geregelt ist, sehe das Personalausweisgesetz als hier einschlägige Spezialvorschrift nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)