Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Verantwortlichkeit für falsche gesundheitsfördernde Aussagen bei bloßem Bezugsverweis auf Drittunternehmenveröffentlicht am 2. Juni 2015
BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 113/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass auch ein Unternehmen, welches – ohne selbst mit dem Produkt zu handeln – werbend per Link auf die Bezugsquelle eines anderen Unternehmens hinweist, für die wettbewerbswidrigen Produktangaben in den eigenen Werbetexten haftet, da bereits die Verlinkung eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG darstelle. Das beklagte Unternehmen konnte sich also nicht damit verteidigen, die relevanten gesundheitsfördernden Produkte nicht selbst zu vertreiben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Unleserliche Vertragsbedingungen unter einem Sternchenhinweis bei TV-Werbung sind unschädlich, wenn in der Werbung auf Internetseite mit Informationen verwiesen wirdveröffentlicht am 29. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 U 5/13
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Strom- und Gasanbieter die Vertragsbedingungen zu seiner TV-Werbung „1 Jahr Preisgarantie* sichern!“ nicht notwendigerweise bereits im Fernsehspot in leserlicher Form einblenden muss, sondern es ausreicht, wenn der Anbieter insoweit gut lesbar auf seine Internetseite verweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Der Erwerb eines einfachen Nutzungsrechts an einem Foto für einen Internetauftritt umfasst auch den Verweis auf den Auftritt von einer zweiten Domainveröffentlicht am 19. September 2013
AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12
§ 97 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass das Nutzungsrecht an einem Foto nicht überschritten wird, wenn der Webauftritt, für den das Foto bestimmt ist, von einer zweiten Domain adressiert wird. Dies stelle keine erweiterte Nutzung dar, für die der Urheber Schadensersatz geltend machen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Im Forum darf unter Verweis auf Presseartikel kräftig kritisiert werden / Keine Verpflichtung zur Überprüfung des Wahrheitsgehalt des Presseartikelsveröffentlicht am 9. Januar 2012
OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 15 U 91/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass harsche Kritik an der Finanzierung des Nürburgrings unter Berufung auf Presseartikel erlaubt ist, selbst wenn hierbei die Tatsachenlage falsch wiedergegeben wird. Der Presse obliege zwar nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Verbreitung nachteiliger Tatsachen. Vom Einzelnen dürfe eine vergleichbare Sorgfalt aber nur verlangt werden, soweit er Tatsachenbehauptungen aus seinem eigenen Erfahrungs- und Kontrollbereich aufstelle. Dagegen sei es ihm bei Vorgängen von öffentlichem Interesse, namentlich solchen aus nicht transparenten Politik- und Wirtschaftsbereichen, regelmäßig nicht möglich, Beweise oder auch nur Belegtatsachen aufgrund eigener Nachforschungen beizubringen. Er sei insoweit vielmehr auf die Berichterstattung durch die Medien angewiesen. Würde man dem gleichwohl auch insoweit nachprüfbare Angaben abverlangen, so hätte das zur Folge, dass er herabsetzende Tatsachen, die er der Presse entnommen hat, überhaupt nicht mehr aufgreifen und zur Stützung seiner Meinung anführen dürfte. Damit träte aber nicht nur eine Lähmung der individuellen Meinungsfreiheit ein. Vielmehr würde auch der gesellschaftliche Kommunikationsprozess verengt. Beides ließe sich mit dem Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbaren. Ein Einzelner, der Presseberichte guten Glaubens aufgreifte und daraus verallgemeinernde Schlussfolgerungen ziehe, dürfe vielmehr erst dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt oder widerrufen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Siegen: eBay-AGB entbinden eBay-Händler nicht von der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichtenveröffentlicht am 18. April 2011
LG Siegen, Urteil vom 21.01.2011, Az. 6 O 86/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 312 e Abs. 1 Nr. 2 BGBDas LG Siegen hat entschieden, dass ein eBay-Händler von der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten nicht durch die Existenz der eBay-AGB entbunden ist. § 312 e BGB schreibe eine Information durch den Unternehmer vor, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde bereits entsprechende Kenntnisse habe oder nicht. Dementsprechend werde auch die Auffassung vertreten, dass ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay nicht ausreichend sei (LG Hannover, Urteil vom 17.03.2010 – 22 0 16/10). Hinzu komme, dass die Angebote nicht nur von eBay-Mitgliedern eingesehen werden könnten. Eine Kenntnis der Abläufe könne deshalb nicht durchgehend vorausgesetzt werden. Gerade dies soll aber bei Fernabsatzgeschäften dadurch gewährleistet sein, dass die Informationen gemäß § 312 e Abs. 1 Nr. 2 BGB rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung des Kunden mitgeteilt werden müssten. Vgl. auch LG Hannover (hier) und LG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Ein an einem Preisvergleichsportal teilnehmender Zahnarzt verstößt nicht gegen Berufspflichten / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 10. Januar 2011
BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 1 BvR 1287/08
Art, 12 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass einem niedergelassenen Zahnarzt nicht allein deshalb ein berufsgerichtlicher Verweis erteilt werden darf, weil er an einem Internetportal teilgenommen hat, auf welchem Patienten zur Kostenersparnis die Möglichkeit gegeben wurde, für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einzuholen. Dabei konnte der Patient anonym angeben, um welche Zahnbehandlung er in welcher Region nachsuchte. Während der Laufzeit der Suche konnten bei dem Portal registrierte Zahnärzte unverbindliche Kostenschätzungen für die Durchführung der Behandlung abgeben. Entschied sich der Patient für einen bestimmten Zahnarzt, erhielten beide Seiten wechselseitig die Kontaktdaten. Dem Nutzer stand es frei, ob er den ausgewählten Zahnarzt aufsuchte oder nicht. Kam es zur Untersuchung, so erstellte der Zahnarzt ein verbindliches Angebot in Form eines Heil- und Kostenplans oder eines Kostenvoranschlags für die begehrte Behandlung, das sich mit seiner Kostenschätzung decken oder davon abweichen konnte. (mehr …)
- BayVGH: Schüler erhält verschärften Verweis, nachdem er Mitschüler in einem Internetforum zum „Bashing“ eines Lehrers animiert / „spickmich“-Entscheidung nicht anwendbarveröffentlicht am 2. Juni 2010
BayVGH, Urteil vom 10.03.2010, Az. 7 B 09.1906
Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BayEUG; § 43 Abs. 1 VwGODer BayVGH hat entschieden, dass gegen einen Schüler, der außerhalb der Schule in einem allgemein zugänglichen Internetforum Mitschüler und andere Besucher auffordert, ihre Zu- oder Abneigung über das dienstliche Verhalten eines namentlich genannten Lehrers seiner Schule zu äußern („Meinungsumfrage“) und damit den Lehrer der Gefahr von anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen durch Mitschüler aussetzt, die das für den Schulunterricht unabdingbare Vertrauensverhältnis zerstören können, ein verschärfter Verweis wegen Störung des Schulfriedens ausgesprochen werden kann. Die „spickmich“-Entscheidung des BGH (BGHZ 181, 328) sei nicht auf Fälle übertragbar, „in denen – anders als bei „spickmich“ – der Besucher eines Internetforums eigene Textbeiträge verfassen kann und somit anonyme Beleidigungen eines Lehrers nicht durch den Aufbau des Portals von vornherein technisch ausgeschlossen sind.“ Der Kläger, ein Schüler der 8. Klasse, hatte auf einem privat betriebenen regionalen Online-Portal ein Diskussionsforum (sog. Thread) zu dem Thema „wer mag bitteschön herrn **********??“ Unter dem Pseudonym „sagichnich“ beantwortete der Kläger diese Frage mit „wer mag bitteschön herrn **********?? alsoichnich!! Der mit seinem Fenstertick*omg*“. In den nachfolgenden Tagen wurden in dem genannten Internetforum mehrere, zum Teil negative Äußerungen über die Person und den Unterricht des betreffenden Lehrers abgegeben, wobei die jeweiligen Verfasser nicht namentlich in Erscheinung traten. (mehr …)
- BGH: Bei einer TV-Werbung mit einer Geld-zurück-Garantie kann hinsichtlich der Bedingungen auf eine Internetseite verwiesen werdenveröffentlicht am 29. November 2009
BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06
§ 4 Nr. 4 UWGDer BGH hat darauf hingewiesen, dass es bei Fernsehwerbung ausreicht, wenn die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Maßnahme, die der Verkaufsförderung dient (hier: Geld-zurück-Garantie) nicht in der Fernsehwerbung angegeben werden, sondern hierzu eine Internetseite anzuklicken ist. Voraussetzung sei allerdings, dass der Hinweis auf die Internetseite in der Werbung vom Verbraucher leicht erkennbar sei.
Geklagt hatte der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (mehr …) - BGH: Wenn ein Hoheitsträger wegen Wettbewerbsverstoßes abgemahnt wirdveröffentlicht am 25. September 2009
BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 176/06
§§ 3, 8 Abs. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Hoheitsträger (hier: Industrie- und Handelskammer), der mit privaten Dienstleistungsanbietern im Wettbewerb bei bestimmten kostenpflichtigen Prüfungsvorbereitungen steht, anlässlich von Anfragen etwaiger Interessenten auch auf die Angebote der Wettbewerber hinzuweisen hat, anderenfalls er unter dem Gesichtspunkt der „missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung“ wettbewerbswidrig handelt und insoweit zum Schadensersatz verpflichtet ist. Denn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie die Beklagte, die neben ihrer Prüfungstätigkeit im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Finanzbuchhalter anbietet, nehme einerseits besonderes Vertrauen für sich in Anspruch und sei Wettbewerbern insoweit voraus, als dass sie als Prüfungsinstanz häufig erste Anlaufstelle von Interessenten sei. Der Hoheitsträger könne sich nicht erfolgreich damit verteidigen, dass die Auskunft erteilenden Mitarbeiter von der Existenz und dem Dienstleistungsangebot des privaten Wettbewerbers nichts gewusst hätten.
- LG Berlin: Bei www.amazon.de ist die Verlinkung aus dem Verkäuferprofil auf eine Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. September 2008
LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2007, Az. 52 O 101/07
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG, §§ 312c, 312d Abs. 1, 355 Abs. 2 S. 2 BGB § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVDas LG Berlin hat in diesem Beschluss deutlich gemacht, dass eine Widerrufsbelehrung bei Amazon durch eine Verlinkung aus dem Verkäuferprofil auf einen externen Onlineshop des Onlinehändlers wettbewerbswidrig sei. Die erteilte Widerrufsbelehrung durch Verlinkung auf seinen Onlineshop werde den Anforderungen der § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV nicht gerecht. Denn die nach dem Gesetz erforderliche Widerrufsbelehrung sei in dem Internetauftritt mit der dort vorgenommenen doppelten Verlinkung über das sog. Verkäuferprofil und den Onlineshop nicht hinreichend klar und verständlich erteilt worden. Es genüge nicht, dass der Käufer, der bereits um sein Widerrufsrecht wisse, mit mehr oder weniger Phantasie in der Lage sei, auf der Internetseite hierüber Näheres in Erfahrung zu bringen. Das Urteil straft damit die unzureichenden technischen Möglichkeiten des Onlinehändlers bei Amazon ab, längere Texte, wie die Widerrufsbelehrung, ohne weiteres im Verkäuferprofil unterzubringen. Dies ist gegenwärtig nur bedingt und mit gewissen Umgehungstricks möglich. (mehr …)