Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Mitglied einer Verwertungsgesellschaft muss nicht beliebige Abzüge an seinen Ausschüttungen duldenveröffentlicht am 5. Februar 2016
LG München I, Teilurteil vom 24.05.2012, Az. 7 O 28640/11
§ 7 UrhWahrnG, § 63a UrhG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 307 BGBDas LG München I hat entschieden, dass der Bezugsberechtigte einer Verwertungsgesellschaft Abzüge von seinen verlegten Werken in Form eines Verlegeranteils und Ausschüttungen an Berufsvereinigungen gemäß § 12 der Verteilungspläne Wissenschaft nicht dulden muss. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Bei Streit mit einer Verwertungsgesellschaft über die Vergütungspflicht ist immer ein Schiedsstellenverfahren durchzuführen / § 16 UrhWGveröffentlicht am 26. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 27.08.2015, Az. I ZR 148/14
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UrhWG , § 16 Abs. 1 UrhWGDer BGH hat entschieden, dass bei Rechtsstreitigkeiten nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UrhWG, die sich gegen eine Verwertungsgesellschaft richten und die die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c UrhG betreffen, die vorherige Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann Prozessvoraussetzung ist, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht bestritten sind. Der Wortlaut des § 16 Abs. 2 Satz 1 UrhWG sei eindeutig; bei der abweichenden Rechtsansicht handele es sich um eine im Schrifttum geäußerte Mindermeinung. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- EuGH: Nationale Verwertungsgesellschaft darf nicht höhere Urheberrechtsabgaben fordern als sie in anderen EU-Mitgliedstaaten gefordert werdenveröffentlicht am 4. März 2014
EuGH, Urteil vom 27.02.2014, Az. C-351/12
Art. 56 AEUV, Art. 102 AEUV/* Style Definitions */
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mso-bidi-font-family:“Times New Roman“;
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mso-fareast-language:EN-US;}Der EuGH hat entschieden, dass eine nationale Verwertungsgesellschaft keine erheblich höheren Tarife anwenden darf, als sie in den übrigen Mitgliedstaaten üblich sind, da dies für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung spreche. Gleichzeitig hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass nationale Verwertungsgesellschaften, denen durch nationales Recht ein Gebietsmonopol eingeräumt werde, bis auf weiteres zulässig seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Auf Drucker und Computer kann eine urheberrechtliche Verwertungsabgabe erhoben werdenveröffentlicht am 9. Juli 2013
EuGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. C-457/11 bis C-460/11
EU-RL 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass auf den Vertrieb eines Druckers oder eines Computers eine Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke erhoben werden kann. Insoweit käme den EU-Mitgliedsstaaten ein weiter Ermessensspielraum bei der Festlegung des Abgabenschuldners zu. Die Abgabe solle Urheber dafür kompensieren, dass mittels der o.g. Geräte, insbesondere wenn diese verbunden seien, Werke (rechtswidrig) vervielfältigt werden könnten. Zur Pressemitteilung 80/13: (mehr …)
- BGH: Zur Mindestvergütung des Urhebers bei Verwertung seines Werks und zur Schadensersatzpflicht der Verwertungsgesellschaft bei Falschauskunftveröffentlicht am 17. Mai 2013
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. I ZR 162/11
§ 11 S.2 UrhG, § 10 UrhWG, § 280 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat zu den Voraussetzungen entschieden, unter denen einem Urheber für die Verwertung von dessen Werken eine sog. Mindestvergütung zu zahlen ist. Keine Probleme hatte der Senat damit, dass die Mindestvergütung des Urhebers den vom Verwerter mit der Verwertung des Werkes erzielten Erlös zu einem erheblichen Teil aufzehrte. Weiterhin hat der BGH darauf hingewiesen, dass eine Verwertungsgesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn sie fälschlicherweise mitteilt, sie nehme die Rechte dieses Urhebers nicht wahr. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Dresden: Die per AGB-Klausel erfolgende Vorausabtretung von gesetzlichen urheberrechtlichen Ansprüchen auf Ausschüttung, die gegenüber einer Verwertungsgesellschaft bestehen, ist unwirksamveröffentlicht am 15. März 2013
OLG Dresden, Urteil vom 12.03.2013, Az. 11 U 1493/12
§ 20b Abs.2 UrhG, § 27 Abs.2 UrhG, § 54 Abs.1 UrhG, § 94 Abs.4 UrhG, § 134 BGB, § 307 Abs.1 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass die von Sendeanstalten (hier: MDR) klauselmäßig vorgesehene Vorausabtretung von gesetzlichen urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen (hier: § 20b Abs. 2 UrhG, § 27 Abs. 2 UrhG, § 54 Abs.1 UrhG), die durch eine Verwertungsgesellschaft (hier: die Verwertungsgesellschaft Film und Fernsehen – VFF) vereinnahmt werden, unwirksam ist. Die §§ 20 b Abs. 2 Satz 3, 63 a Satz 2 UrhG ließen eine Vorausabtretung der Vergütungsansprüche aus §§ 20 b Abs. 2, 54 Abs. 1 UrhG nicht zu, es sei denn, sie erfolge an eine Verwertungsgesellschaft. Diese gesetzlichen Vorausabtretungsverbote erfassten zwar nicht unmittelbar eine Vorausabtretung der Ausschüttungsansprüche gegenüber der Verwertungsgesellschaft. In einer solchen Vorausabtretung liege aber eine Umgehung dieser gesetzlichen Verbote, zumal eine Abtretung des Ausschüttungsanspruchs von einer Zustimmung der Verwertungsgesellschaft abhänge. Eine solche Umgehung stellt auch die Vereinbarung dar, den Erlös an den Auftraggeber weiterzuleiten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)