Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Zum stillschweigenden Verzicht auf den Einwand der rechtzeitigen Mängelrüge gemäß § 377 HGBveröffentlicht am 13. September 2011
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2011, Az. 6 U 72/10
§ 377 Abs. 2 HGB, § 377 Abs. 3 HGBDas OLG Brandenburg hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH entschieden, dass auf den Einwand der rechtzeitigen Mängelrüge gemäß § 377 HGB stillschweigend verzichtet wird, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos vom Kaufmann zurücknimmt oder diesem vorbehaltlos Nachbesserung verspricht oder den Einwand der verspäteten Mängelanzeige nicht erhebt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Zur Frage, wann ein Domaininhaber wegen Markenverletzung zum Verzicht auf die Domain gezwungen werden kann / dsds-newsveröffentlicht am 29. Juni 2010
OLG Köln, Urteil vom 19.03.2010, Az. 6 U 180/09
§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3; 15 Abs. 2, 3 MarkenG
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Domaininhaber, der verurteilt worden ist, bestimmte Website-Inhalte unter einer Domain mit dem Bestandteil „DSDS“ zu unterlassen, nicht zugleich verpflichtet ist, auf die Domain dsds-news.de gegenüber der DENIC eG zu verzichten. Ein Inhaber von Marken- oder Kennzeichenrechten könne den Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domain-Namens im Wege des Beseitigungsanspruchs – über die Unterlassung seiner Verwendung für bestimmte Tätigkeitsfelder hinaus – vom Inhaber der Domain nur verlangen, wenn jede Belegung der unter dem Domain-Namen betriebenen Website notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 oder 3, 15 Abs. 2 oder 3 MarkenG erfülle. Ein widersprechendes Urteil des LG Köln hob der Senat auf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Köln: Auf die Annahme eines Antrags kann nicht per AGB-Klausel verzichtet werden / Zugangsverzichtveröffentlicht am 10. Mai 2010
AG Köln, Urteil vom 31.08.2009, Az. 113 C 656/08
§§ 151, 305 BGB
Das AG Köln hat entschieden, dass ein Verzicht auf die Erklärung einer Annahme nicht per AGB geregelt werden kann. Der Beklagte hatte eine Vertragsurkunde unterzeichnet, in der es hieß „Mein Beitrittsangebot erfolgt unter Anerkennung des im Immissionsprospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrages. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich“. Die in dem Vertrag vereinbarten monatlichen Zahlungen stoppte der Beklagte. Das Gericht befand, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die noch offenen Beträge habe. Grund dafür sei, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. - LG Mannheim: Auf Widerrufsrecht kann nicht verzichtet werden / vzbv gegen Content Service Ltd.veröffentlicht am 30. Mai 2009
LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 355 BGBDas LG Mannheim hat nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband der Firma Content Service Ltd. untersagt, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Weiterhin dürfe Content Service Ltd. Minderjährigen nicht strafrechtliche Schritte für den Fall androhen, dass sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angeben (vzbv). Die in der Vergangenheit als Abo-Falle bekannt gewordene Firma betreibt die Website opendownload.de, auf der u.a. frei verfügbare Software kostenpflichtig angeboten wird, wobei die Kostenpflichtigkeit verschleiert wird. Die Mannheimer Richter entschieden, dass die Androhung einer strafrechtlichen Anzeige zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig sei und dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden dürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Update: Dem Vernehmen nach soll die Content Service Ltd. die Berufung gegen das Urteil des LG Mannheim zurückgezogen haben (OLG Karlsruhe, Az. 6 U 83/09). Damit wäre das Urteil des LG Mannheim rechtskräftig.
- OLG Hamm: Innerhalb einer Widerrufsbelehrung muss ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht enthalten seinveröffentlicht am 29. Oktober 2008
OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2008, Az. 4 W 85/08
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 312 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVDas OLG Hamm ist der Rechtsauffassung, dass die Widerrufsbelehrung in jedem Fall einen Hinweis auf die Wertersatzpflicht enthalten muss. In Zeiten zunehmender Unsicherheit, auf welchen Verkaufsplattformen welche Wertersatzklausel verwendet werden kann, sind viele Onlinehändler dazu übergegangen, auf einen Wertersatz generell zu verzichten, um dem finanziell größeren Risiko einer Abmahnung – wegen irreführender Wertersatzklausel – zu begegnen. Die begründungsfreie Feststellung des Oberlandesgerichts lautete: „Der Hinweis über die den Verbraucher treffende Wertersatzpflicht ist eine unverzichtbare Informationspflicht nach § 312 Abs. 2 BGB i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV“. Das OLG Hamm schließt sich damit der Rechtsauffassung des OLG Zweibrücken an (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OLG Zweibrücken). Dieses hatte detaillierter ausgeführt: „Auch ein verständiger und informierter Durchschnittsverbraucher wird bei seiner Kaufentscheidung regelmäßig den Unternehmer bevorzugen, der über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt, aber keine Aussagen über mögliche Wertersatzpflichtungen trifft. Durch die entsprechende Werbung werden die Verbraucher zu der Annahme verleitet, dass der Unternehmer, der entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht über die für den Verbraucher nachteiligen Folgen eines ausgeübten Widerrufs belehrt, auch nicht berechtigt ist, entsprechende Ansprüche geltend zu machen und somit gegenüber dem Unternehmer erscheint, der zu schlechteren Konditionen anbietet. Nach § 346 Abs. 2c Nr. 3 BGB verhält es sich aber so, dass bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch die Haftung des Widerrufsberechtigten unabhängig von einer erfolgten Belehrung besteht.“
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