Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Gelsenkirchen: Ausgabe von „Drachentalern“ in Apotheken zum Eintausch gegen Prämien ist bei preisgebundenen Arzneimitteln unzulässigveröffentlicht am 20. Februar 2014
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19.09.2013, Az. 7 L 849/13
§ 6 Abs. 1 Nr. 6 HeilBerG NRW; § 19 Nr. 1 BO; § 78 Abs. 2 S. 2 und 3 AMG; § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWGDas VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Ausgabe von so genannten Drachentalern in Apotheken beim Erwerb von Arzneimitteln unzulässig ist, wenn diese auch beim Erwerb preisgebundener Medikamente ausgegeben werden. Diese Drachentaler dienten zum Erhalt von Einkaufsgutscheinen der Apotheke sowie von Gutscheinen oder Prämien. Es handele sich im Zusammenhang mit preisgebundenen Arzneimitteln um eine unzulässige Koppelung mit Vorteilen, die dem Kunden den Erwerb des Arzneimittels günstiger erscheinen ließen. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Gelsenkirchen: Öffentliche Hinweise auf Hygienemängel unter www.lebensmitteltransparenz.nrw.de sind nur dann zulässig, wenn die Mängel Produkte, nicht aber Betriebszustände betreffenveröffentlicht am 28. März 2013
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.02.2013, Az. 19 L 1730/12
§ 40 Abs. 1a LFGBDas VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass Hygienemängel in einem Lebensmittel herstellenden Betrieb nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn die Mängel die Produkte selbst betreffen, nicht aber, wenn die Hygienemängel „lediglich“ betriebsbezogen sind. Vgl. zu diesem Themenkomplex auch diese Gerichtsentscheide (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Gelsenkirchen: Landesmedienanstalt darf pornographisches Angebot ohne Altersverifikationssystem (AVS) im Internet untersagenveröffentlicht am 3. Februar 2010
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.12.2009, Az. 14 K 4086/07
§§ 4 Abs. 2 S. 2; 20 Abs. 1 JMStV; § 59 Abs. 3 RStVDas VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite mit pornographischen Inhalten von der zuständigen Landesmedienanstalt kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht sicherstellt, dass nur Erwachsene auf das Angebot zugreifen können. Der klagende Betreiber hatte sich gegen eine auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ergangene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung gewehrt, die von der zuständigen Landesmedienanstalt ergangen war und mehrere auf den Kläger registrierte Internet-Domains betraf. Die Klage hiergegen wies das Verwaltungsgericht indes zurück. (mehr …)