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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Dresden, Urteil vom 15.12.2009, Az. 14 U 818/09
    §§ 2; 16; 19a; 50; 72; 97 UrhG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Betreiber der elektronischen Fernsehprogrammübersicht tvtv.de Material diverser Fernsehsender, welches die Fernsehsendungen begleitet (z.B: Inhaltsbeschreibungen, Bilder), nicht kostenlos verwenden darf. Geklagt hatte vorliegend die Verwertungsgesellschaft VG Medien, die drei Dutzend Fernsehsender vertreten will. Der Leipziger Senat wertete die Programminformationen als urheberrechtlich geschützte Werke, für deren Nutzung eine Lizenzvereinbarung von Nöten sei. Das OLG Dresden stellte fest, dass es sich bei den Programminformationen nicht um eine Berichterstattung über Tagesereignisse handele und daher auch keine kostenlose Verwertung der erweiterten Programminformationen gemäß § 50 UrhG möglich sei. Die VG Media verlangt bis Jahresende eine Vergütung für die Nutzung von Inhalten in sog. Electronic Program Guides (EPG) / Elektronischen Programmführern. (mehr …)

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