Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Schleswig-Holstein: Facebook Ireland Ltd. unterliegt nicht deutschem Datenschutzrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.02.2013, Az. 8 B 60/12
§ 1 Abs. 5 Satz 1 BDSG, § 38 Abs. 5 S. 1 BDSG, § 13 Abs. 6 TMG, Art. 4 Abs. 1 46/95 EU-RLDas Schleswig-Holsteinische VG hat entschieden, dass die gegen die Facebook Ireland Ltd. unter dem 14.12.2012 ergangene Anordnung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein nach summarischer Prüfung rechtswidrig sei. Der Datenschutzbeauftragte hatte die Entsperrung von Konten unter www.facebook.com registrierter (natürlicher) Personen in Schleswig-Holstein angeordnet, die ausschließlich und alleine wegen des Grundes der Nichtangabe oder nicht vollständiger Angabe von Echtdaten bei der Registrierung gesperrt worden waren. Insbesondere finde für die genannte Anordnung nicht das deutsche materielle Datenschutzrecht Anwendung. Für die in Dublin ansässige Facebook Inc. komme irisches Datenrecht zur Anwendung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)