Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Privater Grundstückseingang darf per Video überwacht werdenveröffentlicht am 1. Dezember 2015
AG München, Urteil vom 20.03.2015, Az. 191 C 23903/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas AG München hat entschieden, dass ein privater Grundstückseingang nebst eines schmalen Gehwegstreifens unmittelbar davor vom Grundstückseigentümer per Videokamera überwacht werden darf. Damit werde noch nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Passanten und Nachbarn eingegriffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Die anlasslose heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ist rechtswidrigveröffentlicht am 11. August 2015
BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13
§ 7 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRKDas BAG hat entschieden, dass die heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ohne ernsthafte Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Für den Beobachtungszeitraum hatte im vorliegenden Fall eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegen, der ein hoher Beweiswert zukomme, so der Senat. Die Observation sei zu dem Zweck erfolgt, ein (vermutetes) Fehlverhalten der Klägerin im Zusammenhang mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aufzudecken. Die Beklagte habe aber keine begründeten Gesichtspunkte für ernsthafte Zweifel am Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit genannt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Lüneburg: Zur Zulässigkeit der Videoüberwachung im Treppenhaus eines Geschäftshauses / „Öffentlich zugängliche Räume“veröffentlicht am 4. November 2014
OVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13
§ 1 Abs. 2 Nr 3 BDSG, § 2 Abs. 4 S. 1 BDSG, § 3 Abs. 7 BDSG, § 3 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 38 Abs. 6 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 4e S. 1 Nr 4 BDSG, § 6b Abs. 5 BDSG, § 6b Abs. 3 BDSG, § 6b Abs. 2 BDSG, § 6b Abs. 1 BDSG, § 22 Abs. 1 S. 1 DSG NDDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass der Eingangsbereich und das Treppenhaus eines Geschäftshauses mit gewerblich genutzten Büros als „öffentlich zugängliche Räume“ gemäß § 6b Abs. 1 BDSG zu bewerten sind, die videotechnisch überwacht werden dürfen, wenn dies der Verhinderung von Straftaten dient und die Videos nur kurzfristig gespeichert werden. Zum Volltext der Entcheidung: (mehr …)
- BAG: Die heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers wegen des Verdachts der Untreue ist nur als „ultima ratio“ zulässigveröffentlicht am 23. Juni 2014
BAG, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 AZR 797/11
§ 626 BGBDas BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer Straftat zum Nachteil des Unternehmens nur dann per heimlicher Videoaufnahmen überwachen lassen darf, wenn weniger einschneidende Ermittlungsmaßnahmen nicht gegeben sind. Der Arbeitgeber muss jedoch darlegen, weshalb andere Ermittlungsmaßnahmen nicht den gleichen gewünschten Erfolg gehabt hätten, was im vorliegenden Fall versäumt wurde. Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Verdachtskündigung auch als ordentliche Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt ist, wenn Tatsachen vorliegen, die zugleich eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt hätten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Koblenz: Fitnessstudio darf nicht ohne weiteres in AGB bestimmen, dass „Teilbereiche“ des Studios aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werdenveröffentlicht am 14. Januar 2014
LG Koblenz, Urteil vom 19.12.2013, Az. 3 O 205/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 314 BGB, § 626 BGB, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 5 UKIaGDas LG Koblenz hat entschieden, dass ein Fitnessstudio nicht ohne weiteres in seinen AGB bestimmen kann, dass Besucher videoüberwacht werden. Das Fitnessstudio hatte u.a. bestimmt: „In den FitnessKing Clubs werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. … Das Mitglied stimmt einer dauerhaften Kameraüberwachung durch FitnessKing zur Sicherheitserhöhung zu.“ Hiergegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BAG: Das Bildmaterial aus einer heimlichen Videoüberwachung des Arbeitsplatzes unterliegt keinem generellen Beweisverwertungsverbotveröffentlicht am 5. Februar 2013
BAG, Urteil vom 21.06.2012, Az. 2 AZR 153/11
§ 6b Abs. 2 BDSG, § 32 Abs. 1 S.2 BDSG
Das BAG hat entschieden, dass Bildmaterial, das durch die verdeckte Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnen wurde, nicht allein deshalb einem prozessualen Beweisverwertungs-verbot unterliegt, weil dessen Anfertigung gegen § 6b Abs. 2 BDSG verstößt. Die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers sei vielmehr zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehe, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft seien, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstelle und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig sei. Der Verdacht müsse in Bezug auf eine konkrete strafbare Handlung oder andere schwere Verfehlungen zu Lasten des Arbeitgebers gegen einen zumindest räumlich und funktional abgrenzbaren Kreis von Arbeitnehmern bestehen. Er dürfe sich nicht auf die allgemeine Mutmaßung beschränken, es könnten Straftaten begangen werden; er muss sich jedoch nicht notwendig nur gegen einen einzelnen, bestimmten Arbeitnehmer richten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Meldorf: Die 360°-Video-Überwachung eines Grundstücks ist unzulässig, wenn die Gefahr besteht, dass auch private Bereiche des Nachbarn erfasst werdenveröffentlicht am 7. Januar 2012
AG Meldorf, Beschluss vom 11.07.2011, Az. 83 C 568/11
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1 GGDas AG Meldorf hat entschieden, dass ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt, wenn ein Grundstücksbesitzer eine sog. Dome-Kamera mit 360°-Überwachungsmöglichkeit zum Schutz vor Vandalismus installiert und diese Kamera in der Folge auch private Bereiche des jeweiligen Nachbarn observiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehle es an einem Eingriff in die Rechte der Nachbarn zwar dann, wenn objektiv feststehe, dass durch eine Videoüberwachung öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst würden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich sei und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (BGH, NJW 2010, 1533, 1534 f.). Diese Voraussetzungen seien hier schon wegen der Verwendung der Dome-Kameras jedoch nicht erfüllt. Selbst wenn lediglich der Standplatz der Beklagten überwacht worden sei, wäre eine Erfassung von Flächen, die zu benutzen der Kläger berechtigt war, jederzeit durch eine äußerlich nicht wahrnehmbare technische Veränderung der Ausrichtung der verborgenen Kameras möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Hannover: Videoüberwachung in der Innenstadt ist rechtswidrigveröffentlicht am 20. Juli 2011
VG Hannover, Entscheidung vom 14.07.2011, Az. 10 A 5452/10
Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)Das VG Hannover berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung über eine Entscheidung, in der die öffentliche Videoüberwachung in der Innenstadt als rechtswidrig rechtswidrig erklärt wird. Dem Argument des Klägers, dass die Beobachtung nicht offen erfolge, folgte das Gericht. Die allgemeine Aufklärung, dass solche Kameras existieren und die Möglichkeit, sich im Internet über deren Standorte und Aktivität zu informieren, sei nicht ausreichend. Es müsse vielmehr im betroffenen öffentlichen Raum selbst erkennbar sein, ob eine Beobachtung stattfinde. Dies sei beispielsweise bei in großer Höhe an Hochhäusern installierten Kameras nicht der Fall. Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.
- AG Saarbrücken: Eine Videoüberwachungsanlage im Hauseingangsbereich kann zur Gefahrenabwehr zulässig seinveröffentlicht am 6. Juni 2011
AG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2011, Az. 36 C 155/10
§§ 823, 1004 BGB; Artikel 1; 2; 14 GG; § 6 BDSGDas AG Saarbrücken hat entschieden, dass die Installation einer Überwachungskamera im Hauseingangsbereich auf Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte eines mitbetroffenen Eigentümers eingreift, wenn damit erhebliche, in der Vergangenheit bereits eingetretene Straftaten, wie etwa Vandalismus, für die Zukunft verhindert werden sollen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)