IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Mai 2014

    LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014, Az. 13 S 4/14
    § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG
    , § 35 Abs. 2 S.2 Nr. 1 BDSG, Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer virtuellen Todesanzeige durch einen Nicht-Familienangehörigen des Verstorbenen im Internet zwar nicht gegen das Datenschutzrecht verstößt, wenn die hierfür erforderlichen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen (hier: einer Tageszeitung) entnommen werden können. Nur ausnahmsweise gelte dies nicht, wenn das Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiege. Eine Abwägung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Verstorbenen als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG finde vorliegend nicht statt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Februar 2014

    BGH, Versäumnisurteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 34/12
    Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Werbung im Rahmen eines Onlinespiels „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‘Etwas‘ „, die Kinder zum kostenpflichtigen Erwerb von virtuellen Spielgegenständen animieren soll, unzulässig ist. Erwerb und Bezahlung seien über Kreditkarte auf Guthabenbasis oder einfach per SMS möglich. Es handele sich um eine direkte Aufforderung zum Kauf bestimmter Waren und spreche Kinder direkt an, was wettbewerbswidrig sei. Gegen das vorstehende Versäumnisurteil wurde Einspruch eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-20 U 58/12
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PkwEnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 PkwEnVKV

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass gewerbliche Kraftfahrzeug-Händler beim Verkauf im Internet auch die CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung bei der Beschreibung des Fahrzeugmodells angeben müssen. Dabei sei sicherzustellen, dass der Benutzer die Angaben spätestens in dem Augenblick zur Kenntnis nehmen könne, in welchem er ein Fahrzeugmodell ausgewählt oder eine Konfiguration abgeschlossen habe. Das Internet stelle insoweit einen „virtuellen Verkaufsraum“ dar, in welchem der Nutzer – ebenso wie auf einem realen Verkaufsgelände – herumgehen und Fahrzeuge in allen relevanten Daten miteinander vergleichen können müsse. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08
    § 858 BGB, § 903 BGB, § 1004 BGB; § 12 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite (hier: Seite für Flugbuchungen), der in seinen dort veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms of Use“) die Nutzung des Inhalts der Webseite für bestimmte Zwecke (z.B. kommerzielle Nutzung) untersagt, einen Unterlassungsanspruch gegen Nutzer, die dieses Verbot nicht beachten, hat. Dies ergebe sich aus dem so genannten virtuellen Hausrecht, welches den Betreiber einer Webseite berechtige, die Nutzung seiner Seiten ebenso zu beschränken wie dies dem Inhaber des Hausrechts an einer körperlichen Sache zustehe. Das Gericht führte dazu aus, dass die Rechtsprechung hinsichtlich der Zulässigkeit von Zutrittsbeschränkungen bzw. zur Zulässigkeit von „Hausverboten“ grundsätzlich auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere dem Handel über Internetshops, übertragen werden könne, hierbei jedoch die Besonderheiten des Mediums „Internet“ zu berücksichtigen seien. Ein Hausverbot könne – z.B. im Zusammenhang mit Testkäufen – jedenfalls dann erteilt werden, wenn der Testkäufer sich anders als „normale“ Kunden verhalte. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 19. Juli 2010

    LG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2010, Az. 327 O 370/10

    Das LG Hamburg hat einem Unternehmen im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr unter der URL http://www.[…].com, Spiel-Gold oder sog. Power Leveling-Dienste für das Onlinespiel »Runes of Magic« abzubieten. Der Beschluss bezog sich auf die jeweils konkrete Begehungsform. Für das Verfahren wurde ein Streitwert von 100.000,00 EUR zu Grunde gelegt. Was wir davon halten? Da wir in dem Verkauf virtueller (Vermögens-) Gegenstände per se keinen Wettbewerbsverstoß erkennen können, – wie übrigens auch nicht das LG Darmstadt – dürfte das Problem in der konkreten Begehung (z.B. Irreführung, Verstoß gegen fremde Markenrechte) gelegen haben.

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