Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Missbrauch des automatisierten Mahnverfahrens ist als Betrug strafbarveröffentlicht am 17. März 2014
BGH, Beschluss vom 19.11.2013, Az. 4 StR 292/13
§ 263a Abs. 1 StGBDer BGH hat entschieden, dass der Missbrauch des automatisierten Mahnverfahrens auf der Grundlage einer nicht bestehenden Forderung als Betrug strafbar ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)