Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Die Übersendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nur per Fax reicht nicht ausveröffentlicht am 3. Juli 2013
LG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2013, Az. 14c O 99/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung (wegen irreführender Verwendung eines fremden QR-Codes) erlassen, obwohl der Antragsgegner außergerichtlich per Fax eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Das Original der fraglichen Unterlassungserklärung erreichte, soweit überhaupt zur Post gegeben, nie den Antragsteller/dessen Bevollmächtigte, obwohl diese die Nachreichung des Originals verlangten. (mehr …)