IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. November 2014

    EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. C-348/13
    Art. 3 Abs. 1 2001/29/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein noch keine urheberrechtswidrige öffentliche Wiedergabe darstellt, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. September 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 03.09.2014, Az. C-201/13
    Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass bei der Parodie eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine Abwägung mit den Rechten der parodierten Personen und des ursprünglichen Urhebers zu erfolgen habe. Insbesondere diskriminierende parodistische Aussagen wegen Rasse, Hautfarbe und Herkunft seien europarechtlich nicht zulässig. Der Urheber des ursprünglichen Werkes habe in einem solchen Fall ein geschütztes Interesse, mit solchen Aussagen nicht in Verbindung gebracht zu werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 13.02.2014, Az. C-466/12
    Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass die Vorhaltung von anklickbaren Links auf einer Internetseite, die auf urheberrechtlich geschützte Werke führen, zulässig ist, wenn diese Werke auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe, weil die Inhalte nicht einem neuen Publikum zugänglich gemacht würden. Von einer Verletzung sei nur dann auszugehen, wenn durch die Verlinkung Schutzmaßnahmen umgangen würden, die den Zugang auf der ursprünglichen Seite beschränkten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 05.06.2012, Az. C?49/11
    Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7

    Der EuGH hat bestätigt, dass es nicht ausreicht, einem Verbraucher die Widerrufsbelehrung durch Übermittlung eines Links per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Auch sei eine Webseite kein „dauerhafter Datenträger“ im Sinne von Art. 5 Abs. 1 EU-RL 97/7. Insoweit erhielt die Rechtsauffassung der Content Services Ltd. – hierzulande wie auch wohl in Österreich als Betreiberin einer sog. Abofalle in Erscheinung getreten – eine deutliche Absage. Das Ausgangsverfahren wurde von der Bundesarbeitskammer eingeleitet, einer Verbraucherschutzeinrichtung mit Sitz in Wien (Österreich), die sich gegen das Geschäftsgebaren von Content Services Ltd. wendet, weil es gegen mehrere Bestimmungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes verstieß. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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